Bern, 18.04.2012 – Der Bundesrat hat neue Tarifverträge zwischen den Krankenversicherern und dem Schweizerischen Verband freiberuflicher Physiotherapeuten genehmigt.
Mit diesen neuen Verträgen wird die Rechtsunsicherheit vorläufig beseitigt, die durch die Kündigung des nationalen Tarifvertrags im Anschluss an die gescheiterten Tarifverhandlungen entstanden ist.
Im Dezember 2009 hatte Physioswiss den nationalen Tarifvertrag gekündigt, den das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK und der Schweizer Physiotherapie Verband SPVabgeschlossen hatten. Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zwischen Physioswiss und der Tarifsuisse AG, der Rechtsnachfolgerin des KSK in dieser Sache, lief der Vertrag am 30. Juni 2011 ab und hinterliess eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Quelle: Der Bundesrat
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