Mindestlöhne 2024 für Hausangestellte werden erhöht

Der Schweizer Bundesrat hat am 29. November 2023 entschieden, dass Hausangestellte in Privathaushalten, die dem „Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft“ (NAV) unterstehen, ab dem 1. Januar 2024 mehr Lohn erhalten, die Mindestlöhne werden erhöht. Grund dafür ist die Teuerung 2023 von 2,2 Prozent.

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Der NAV Hauswirtschaft ist anwendbar auf Arbeitsverhältnisse mit Hausangestellten in Privathaushalten bei einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.

Die Verordnung über den NAV Hauswirtschaft war vom Bundesrat am 9. Dezember 2022 um drei weitere Jahre verlängert worden. Die Mindestlöhne wurden mit der Verlängerung des NAV per 1. Januar 2023 um 1.5 Prozent erhöht. Auf Antrag einer Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK Bund), hat der Bundesrat nun eine erneute Anpassung der Mindestlöhne um 2.2 % beschlossen und dies per 1. Januar 2024 festgelegt.

Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der TPK Bund, die aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und der Verwaltung besteht. Für die Berechnung der Erhöhung der Mindestlöhne wurde die Septemberprognose der «Expertengruppe Konjunkturprognosen» des Bundes herangezogen. Die Expertengruppe prognostizierte am 20. September 2023 eine Jahresteuerung von 2.2 % für das laufende Jahr 2023.

Quelle: Der Bundesrat, admin.ch

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