Mieten werden endlich billiger! Referenzzinssatz 2025 sinkt auf 1,5%. Hier Mietzinsreduktion Vorlage herunterladen!

Zinssenkung Hypothekarischer Referenzzinssatz 2025

ENDLICH, WAS FÜR EINE FREUDE! Der Schweizer Referenzzinssatz sinkt um 0.25 Prozentpunkte auf aktuell 1,5%! Damit sinken fast alle Mieten in der Schweiz. Heute am 3.3.2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO nun endlich Erbarmen mit den gebeutelten Mietern und den Zinssatz auf 1,5% gesenkt. Bei vielen Haushalten sinkt dadurch nun die Miete. HappyService von HappyTimes für Sie: Den Antrag zur Mietsenkung können Sie hier im Artikel unten direkt herunterladen – und schon in 1 bis 3 Monaten profitieren Sie von einem tieferen Mietzins!

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Seit über einem Jahr ächzen die Mieter in der Schweiz unter dem gestiegenen hypothekarischen Referenzzinssatz, der die Mieten teils in astronomische Höhen klettern liess. Seit dem 2. Dezember 2023 lag der Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent. Nun endlich ist der Zinssatz auf 1,5% gesunken, und damit sinken auch fast alle Mieten in der Schweiz.

Der hypothekarische Referenzzinssatz

Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf einem kompliziert berechneten Durchschnittszinssatz. Er wird vierteljährlich alle 3 Monate neu berechnet und vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO festgelegt. Bei der vorletzten Berechnung am 30.06.2024 schrammte die Schweiz nur haarscharf um 0,03% an einer Senkung vorbei, der den Mietern endlich Erleichterung gebracht hätte. Auch am 2.12.2024 hatte das BWO immer noch kein Erbarmen und beliess den Zinssatz unverändert. Nun heute am 3. März 2025 senkte die Behörde endlich den Zinssatz und die Mieten fallen wieder. Eine grosse Erleichterung für alle Mieter.

Wann sinken die Mieten?

Nun werden die Mieten endlich sinken. Natürlich abzüglich der Frist zur Mietvertrags-Änderung. Bei vielen Mietverträgen sind das 1 bis 3 Monate. Spätestens auf den 1. Juli 2025 könnten sie dann also bereits günstiger wohnen und wieder etwas mehr Geld im Portemonnaie zur Verfügung haben. Der Schweizer Wirtschaft würde das sicherlich auch gut tun und ein Aufatmen unter den KMU bringen.

Wie viel wird meine Miete sinken?

„Aus der Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich für die Mieter ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht“, sagt das BWO. Beruht der bisherige Mietzins bereits auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer, besteht natürlich kein Anpassungsanspruch. 

Knapp 3% weniger Miete

Also fast 3% weniger Miete. Bei 2000 Franken Miete sind das 60 Franken monatlich und 720 Franken jährlich. Nicht schlecht. Und wer weiss, vielleicht kommt ja schon bald die nächste Mietzinssenkung (siehe Abschnitt ganz unten).

Wenn der bisherige Mietzins noch auf einem höheren Satz als 1,75 Prozent basiert, resultiert eine noch grössere Mietzinsreduktion.

Mietzinsreduktion berechnen ganz genau

Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, dann können Sie zum Beispiel auf der untenstehenden Website von Mietrecht.ch alle Daten Ihres Mietvertrags eingeben und erhalten eine genaue Berechnung, wie viel Sie sparen werden. Und das alles ohne Registrierung oder Email-Angaben-Zwang.

https://www.mietrecht.ch/mietzinsanpassung/mietzinsrechner

Hier Mietzinsreduktion Vorlage als PDF herunterladen

Hier stellen wir Ihnen franko und kostenlos, ohne Registrierung oder Ähnlichem, ein Antragsformular als PDF zur Mietzinssenkung Vorlage Verfügung. Sie müssen das PDF nur ausdrucken, ausfüllen und an Ihren Vermieter eingeschrieben senden. Und nach 1 bis 3 Monaten, je nach Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag, werden Sie weniger Miete bezahlen. Bitte schauen Sie nach, ob Ihr Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als die neuen 1,5 Prozent, damit Sie auch von einer Mietsenkung profitieren können. Der verwendete Referenzzinssatz steht im Vertrag drin.

Vermieter in der Pflicht den Mietzins zu senken

Das ist keine Goodwill-Aktion oder ein Bittschreiben von Ihnen an Ihren Vermieter, sondern der Vermieter hat die Vorschrift, den Mietzins auf Ihr Begehren hin zu senken. Allerdings kann er noch ein bisschen etwas abziehen, für aufgelaufene und nun höhere Kosten, Inflation etc. Und es betrifft logischerweise nur Mietverhältnisse, die auf einem hypothekarischen Referenzzinssatz beruhen, die höher sind als die aktuellen 1,5%.

Hypothekarischen Referenzzinssatz 2025 könnte noch weiter sinken

Es könnte gut sein, dass der Hypothekarische Referenzzinssatz noch weiter sinkt. Denn er wurde 2023 auch zweimal kurz hintereinander angehoben.

Der aktuelle Referenzzinssatz von 1,5% gilt ab dem 4. März 2025 und bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt. Dann haben Sie Anrecht auf eine erneute Mietzinssenkung.

Natürlich werde wir Sie weiter informieren, falls es eine zusätzliche Senkung des Zinssatzes gibt. Sie können dann immer wieder einen Antrag um Mietzinssenkung stellen. Dazu haben Sie jedes mal das Recht. Es ist eine Vorschrift für den Vermieter, dass er Ihren Mietzins auf Ihr Begehren hin anpasst, jedes mal wenn der Zinssatz sinkt.

Quelle: BWO „Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 1,5 Prozent“