Gute Nachrichten für alle Postifüdli: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt auf den 1. Januar 2025 um 1 %. Er beträgt ab diesem Zeitpunkt nur noch maximal 11 % für Barkredite, oder maximal 13 % für Überziehungskredite – zum Beispiel wenn man die Kreditkarte überzieht. Alle 3 Monate wird dieser Maximalzinssatz vom Schweizer Justiz- und Polizeidepartement überprüft und neu festgelegt. Dank des gesunkenen Zinsniveaus in der Schweiz werden nun auch die Kredite billiger.
Kredite werden billiger: Maximalzinssatz für Konsumkredite sinkt
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird seit 2016 gemäss einem in der VKKG festgeschriebenen Berechnungsmechanismus bestimmt. Als Berechnungsbasis dient der über drei Monate aufgezinste Saron (SAR3MC). Darauf wird ein Zuschlag berechnet, der sich bei Barkrediten auf 10 Prozentpunkte beläuft. Der auf diese Weise ermittelte Wert wird gemäss den kaufmännischen Rundungsregeln auf die nächstliegende ganze Zahl auf- oder abgerundet.
Überziehen der Kreditkarte wird ebenfalls günstiger
Bei Barkrediten muss der Höchstzinssatz mindestens 10 % betragen. Bei Überziehungskrediten, zum Beispiel bei Kreditkarten, beläuft sich der Zuschlag auf 12 Prozentpunkte, wobei der Höchstzins mindestens 12 % betragen muss. Die Festlegung des Höchstzinses gilt unbefristet, wird aber mindestens einmal jährlich per Ende August überprüft und bei Bedarf auf Januar des nächsten Jahres angepasst.
Schutz der Konsumenten im Fokus
Der Höchstzinssatz dient dem Schutz der Konsumenten. Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind gemäss Konsumkreditgesetz nicht gültig. Die Konsumenten schulden in diesem Fall bloss die Kreditsumme, nicht aber die Zinsen und Kosten.
Quelle: Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2025 um 1 Prozent