UPDATE 02.12.2024: Wegen 0,005 Prozentpunkten belässt das BWO den Referenzzinssatz unverändert. Gemäss BWO ist der Zinssatz 1,63 Prozent gegenüber dem Vorquartal gesunken. Für eine Absenkung hätte der durchschnittliche Zinssatz aber auf 1,625 Prozent sinken müssen, wie das BWO am 2. Dezember 2024 mitteilt, das sind nur 0,005% zu wenig für eine Mietzinssenkung. Aber nicht verzagen lieber Mieter: Dann werden die Mieten dafür vermutlich in 3 Monaten sinken. Am 3. März 2025 erfolgt die nächste Überprüfung des Referenzzinssatzes.
Artikel vom 4. Oktober 2024: Seit bald einem Jahr ächzen die Mieter in der Schweiz unter dem gestiegenen hypothekarischen Referenzzinssatz, der die Mieten teils in astronomische Höhen klettern liess. Seit dem 2. Dezember 2023 liegt der Referenzzinssatz nun schon bei 1,75 Prozent. Genau ein Jahr später am 2. Dezember 2024 könnte den geplagten Mietern endlich Hilfe zuteil werden: Der Zinssatz, der für die Mieten verantwortlich ist, könnte auf dieses Datum hin endlich wieder sinken.
Der hypothekarische Referenzzinssatz
Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf einem kompliziert berechneten Durchschnittszinssatz. Er wird vierteljährlich alle 3 Monate neu berechnet und vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO festgelegt. Bei der letzten Berechnung am 30.06.2024 schrammte die Schweiz nur haarscharf um 0,03% an einer Referenzzinssatz-Senkung vorbei, der den Mietern endlich Erleichterung gebracht hätte. Aber am 2.12.2024 könnte es mit etwas Glück so weit sein.
Wann sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz 2024 endlich wieder?
Denn der Referenzzinssatz bleibt auf dem aktuellen Niveau so lange, bis der Durchschnittszinssatz auf 1,63% fällt. Das sind bloss 0.03% weniger als bei der letzten Erhebung im Juni (1,67%). Nachdem die Schweizer Nationalbank ihren Leitzinssatz ebenfalls um 0.25 Punkte auf 1,0 Prozent gesenkt hat, stehen also alle Zeichen darauf, dass auch der hypothekarische Referenzzinssatz im Dezember 2024 fallen dürfte.
Freuen wir uns als Mieter also schon mal auf den 2. Dezember 2024, dann könnten die Mieten endlich sinken – natürlich abzüglich der Frist zur Mietvertrags-Änderung, bei vielen Mietverträgen sind das 1 bis 3 Monate. Spätestens auf den 1. April 2025 könnten sie dann also bereits günstiger wohnen und wieder etwas mehr Geld im Portemonnaie zur Verfügung haben. Der Schweizer Wirtschaft würde das sicherlich auch gut tun und ein Aufatmen unter den KMU bringen.
Vermieter in der Pflicht den Mietzins zu senken
Sollte es am 2. Dezember 2024 wirklich so weit sein und der hypothekarische Referenzzinssatz wird gesenkt, werden wir Sie natürlich mit einem Jubelartikel hier informieren und Ihnen gleich das Formular „Mietzins Senkungsbegehren“ zum Herunterladen anbieten.
Das ist keine Goodwill-Aktion oder ein Bittschreiben, sondern der Vermieter hat die Vorschrift, den Mietzins zu senken. Allerdings kann er noch ein bisschen etwas abziehen, für aufgelaufene und nun höhere Kosten etc. Und es betrifft nur Mietverhältnisse, die auf dem aktuellen hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,75% beruhen. Hat der Vermieter die letzten Erhöhungen nicht mitgemacht, kann man ihn natürlich auch nicht zu einer Senkung zwingen.
Weitere Steigerung des hypothekarischen Referenzzinssatz unwahrscheinlich
Dass die Mieten statt sinken weiter steigen ist unwahrscheinlich: Damit der hypothekarische Referenzzinssatz steigen statt sinken würde, müsste der Durchschnittswert auf über 1,87% steigen. Das sieht zum Glück im Moment nicht danach aus, sondern eher, dass er unter 1,63% sinken wird, was eine Mietzinssenkung nach sich zieht.
Somit ist die Frage nicht, ob die Mietzinse sinken werden, sondern bloss wann.