Neue Studie zeigt Vorteile und Nachteile sowie Kosten und Einsparungen – Abstimmung zur Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz am 14. Juni 2026

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Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Begrenzung der Zuwanderung ab. Damit sich die Stimmbürger ein besseres Bild über die Vorteile und Nachteile machen, und die Auswirkungen dieser wichtigen Abstimmung besser abschätzen können, veröffentlichen wir nachfolgende Studie. Sie wurde vom SEM, dem Schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht. Die Studie ist ziemlich sachlich gehalten. Wir geben Ihnen hier keine Stimmempfehlung ab, sondern möchten die Studie veröffentlichen, damit Sie sich als Stimmbürger ein besseres Bild über die Vor und Nachteile machen können:

Die Studie beschreibt Szenarien, sie liefert keine Prognosen oder Schätzungen. Die konkreten Auswirkungen einer Begrenzung der Bevölkerungszahl hängen massgeblich von deren Ausgestaltung ab. Die quantitativen Ergebnisse der Studie sind für den langfristigen Horizont mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Kurz: Es ist bloss eine Studie. Aber sie kann hilfreich sein bei der Entscheidungsfindung, wie Sie als Stimmbürger abstimmen werden.

Kurze Zusammenfassung der Studie:

Die Studie zeigt auf, dass eine Begrenzung der Bevölkerung auf 10 Millionen Vorteile hätte, aber auch Nachteile.

Vorteile einer Begrenzung der Zuwanderung:

Eine Begrenzung führte zu entlastenden Effekten — insbesondere beim Wohnungsmarkt, bei der Infrastruktur und der Umwelt. Ebenso würden Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe entlastet werden.

Nachteile der Begrenzung einer Zuwanderung:

Das AHV-Umlageergebnis verschlechtert sich über Jahrzehnte um mehrere Milliarden Franken pro Jahr, die Steuereinnahmen würden stärker sinken als die Ausgaben, und der Anteil der Gesundheitskosten am Volkseinkommen stärker steigen als ohne Begrenzung. Zudem käme es zu Herausforderungen aufgrund der Alterung der Bevölkerung: Mangel an Arbeitskräften und steigende Gesundheitskosten.

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Demografische Entwicklung

Das Referenzszenario des BFS ist eines von mehreren plausiblen Szenarien zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung der Schweiz. Es entspricht auch dem Referenzszenario für die demografische Entwicklung ohne Begrenzung der Zuwanderung in dieser Studie. Diese ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet: So liegt der tatsächliche Wanderungssaldo im Jahr 2025 auf dem Niveau des hohen Szenarios, während die beobachteten Geburtenraten der tiefen Hypothese entsprechen.

Unterschiedliche demografische Rahmenbedingungen verändern auch die Auswirkungen einer Begrenzung der Zuwanderung. Um diese Sensitivität abzubilden, wurden in dieser Studie neben dem Referenzszenario auch zwei demografische Vergleichsszenarien modelliert: ein Szenario mit tiefer Geburtenrate (V-02) und eines mit hoher Zuwanderung (V-05).

Ohne Begrenzung der Zuwanderung wächst die Schweizer Bevölkerung im Referenzszenario von heute 9,1 Millionen auf 11,2 Millionen im Jahr 2100. Die 10-Millionen-Schwelle wird 2041 erreicht.

Zwischen 2014 und 2024 lag der Anteil des Asylbereichs an der Nettozuwanderung bei 14 Prozent; vor der Ukraine-Krise lag dieser Anteil noch bei 8,1 Prozent (BFS 2026c).

Bei hoher Nettozuwanderung (V-05) wären es bis Ende Jahrhundert 12,7 Millionen, bei tiefer Geburtenrate (V-02) 10,4 Millionen. In Szenario V-02 befindet sich die Bevölkerung Ende Jahrhundert jedoch bereits im Rückgang, nachdem sie auch ohne Begrenzung einige Zeit lang bei nur knapp über 10 Millionen stagniert hat.

Die nachfolgend diskutierten Auswirkungen einer Begrenzung fallen dementsprechend quantitativ geringer aus, da die Zuwanderung weniger stark reduziert werden muss, um die Gesamtbevölkerung unter 10 Millionen zu halten. Demgegenüber fallen die quantitativen Auswirkungen einer Begrenzung unter V-05 höher aus.

Mit Begrenzung stabilisiert sich die Bevölkerung in beiden Umsetzungsszenarien annahmegemäss bei rund 10,0 Millionen.

Eine Begrenzung beeinflusst auch die Altersstruktur: Der Altersquotient (Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20–64-Jährigen) erhöht sich mit Begrenzung um bis zu zusätzliche 4,5 Prozentpunkte gegenüber dem Referenzszenario. Dieser Effekt entsteht, weil Zuwanderung überproportional im erwerbstätigen Alter erfolgt und deren Reduktion die Erwerbsbevölkerung unmittelbar, die Rentnerbevölkerung aber erst mit Jahrzehnten Verzögerung verkleinert.

Bei einer Begrenzung der Zuwanderung sinkt die Zahl der schulpflichtigen Kinder deutlich. Bis 2100 gäbe es rund 130’000 schulpflichtige Kinder weniger als ohne Begrenzung. Dies entspricht einem Rückgang von rund 70’000 Schülerinnen und Schülern zwischen 2030 und 2100 und würde zur Entlastung von Schulen und der Reduktion von Kosten und von benötigten Schulgebäuden führen.


Arbeitsmarkt

Ohne Zuwanderung wäre die Anzahl Personen im erwerbstätigen Alter in der Schweiz bereits seit einigen Jahren gesunken. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist damit strukturell stark von der Zuwanderung abhängig.

Im Referenzszenario steigt die Zahl der Erwerbstätigen von 4,63 Millionen (2030) auf 5,20 Millionen (2075). Eine Begrenzung der Zuwanderung gemäss U1 würde diese Zahl bis 2075 um 11,2 Prozent beziehungsweise rund 570’000 Personen reduzieren.

Die Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation führt in den kommenden Jahren zu einem wachsenden Ersatzbedarf, der sich mit einer Begrenzung der Zuwanderung schwieriger decken lässt.

Die Branchen sind durch eine Begrenzung unterschiedlich betroffen: Das Gastgewerbe verzeichnet bis 2075 mit minus 15,0 Prozent relativ zur Anzahl Beschäftigten im Referenzszenario den stärksten Rückgang, gefolgt von IT-Dienstleistungen (minus 12,3 Prozent) und dem Baugewerbe (minus 11,1 Prozent).

Den in absoluten Zahlen stärksten Rückgang verzeichnen die Industrie (minus 79’000) und das Gesundheits- und Sozialwesen (minus 77’000). Letzteres ist besonders kritisch, da gleichzeitig der Pflegebedarf durch die Alterung steigt.

Im Bildungswesen kompensieren sinkende Kinderzahlen den Beschäftigungsrückgang weitgehend.

Automatisierung und Digitalisierung können die Lücken, insbesondere in den Branchen mit dem grössten Fachkräftemangel, nur teilweise schliessen. Potenziale zur Erhöhung der inländischen Erwerbsbeteiligung, insbesondere bei Frauen, älteren Arbeitnehmenden sowie bereits ansässigen Migrantinnen und Migranten, existieren zwar, sind jedoch quantitativ limitiert und erfordern erhebliche strukturelle Investitionen.

Potenzielle Arbeitsmarktreaktionen durch vermehrte Grenzgängerbeschäftigung wurden in dieser Studie ausgeklammert.

Unterschiede nach Qualifikationsniveau

Auf der Ebene der Qualifikationsniveaus sind strukturelle Unterschiede festzustellen:

Hilfsarbeitskräfte sind besonders stark von Zuwanderungsbegrenzungen betroffen, da sie häufig in Branchen mit hohem Ausländeranteil arbeiten – etwa im Gastgewerbe, Baugewerbe oder in der Reinigung.

Mittelqualifizierte Berufe sind am wenigsten von der Zuwanderung abhängig, weisen aber den grössten demografischen Ersatzbedarf auf.

Hochqualifizierte Berufe verlieren absolut am meisten Beschäftigte, da sie zahlenmässig die grösste Gruppe bilden und die Schweiz in diesem Bereich gezielt internationale Fachkräfte rekrutiert.

Automatisierung bietet Potenziale

Automatisierung und Digitalisierung bieten Potenziale zur Kompensation von Arbeitskräftemangel, diese Potenziale sind jedoch branchenspezifisch und zeitlich unsicher.

Die empirische Evidenz deutet darauf hin, dass Automatisierung einen Teil der Lücke in bestimmten Branchen schliessen kann, jedoch nicht in jenen Bereichen, die den grössten demografischen Ersatzbedarf aufweisen und am stärksten von Zuwanderung abhängig sind.


Immobilienmarkt, Infrastruktur und Umwelt

Eine Begrenzung der Zuwanderung würde den Wohnungsmarkt entlasten. Die Personenfreizügigkeit hat in der kurzen Frist seit Einführung im Jahr 2002 zu höheren Kauf- und Mietpreisen beigetragen; eine Reduktion der Nachfrage dürfte daher zunächst preisdämpfend wirken.

Die längerfristigen Auswirkungen sind jedoch unklar – insbesondere im Hinblick auf einen potenziellen Arbeitskräftemangel, der einen Ausbau beziehungsweise eine Anpassung des Angebots bremsen könnte.

Über einen Preisverfall freuen sich die Mieter, doch bietet es hingegen wieder negativen Folgen für Pensionskassen und den Immobilienbesitzer.

Bei der Infrastruktur ist mit einem geringeren Ausbaubedarf zu rechnen: weniger Verkehrsaufkommen, tieferer Energieverbrauch und sinkende Schulkinderzahlen. In peripheren Regionen könnten Schulschliessungen und längere Schulwege resultieren.

Die Umwelt würde entlastet, unter anderem durch weniger Flächenverbrauch und weniger Emissionen.


Sozialversicherungen

Die AHV wird durch eine Zuwanderungsbegrenzung erheblich belastet. Die Einnahmen sinken unmittelbar (bis 2075: minus 8,3 Prozent), während die Ausgaben erst mit Verzögerung reagieren (bis 2075: minus 2,9 Prozent).

Das Umlageergebnis verschlechtert sich mit einer Begrenzung der Zuwanderung im Vergleich zum Referenzszenario um bis zu 5,9 Milliarden Franken pro Jahr (U1, 2075).

Bei der Invalidenversicherung zeigt sich eine ähnliche Mechanik mit kleineren Beträgen.

Bei der EO kompensieren sich gegenläufige Effekte weitgehend; bei der Arbeitslosenversicherung ALV ist kein wesentlicher Nettoeffekt zu erwarten. Eine Begrenzung der Zuwanderung hätte also keine grossen Auswirkungen, weder Entlastung, noch Belastung, gemäss Studie.

Bei der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen sind bei einer Begrenzung der Zuwanderung Einsparungen zu erwarten, da Zugewanderte überdurchschnittlich häufig auf diese Leistungen angewiesen sind.


Gesundheitswesen

Ohne Begrenzung der Zuwanderung erhöht sich der Anteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) am Bruttoinlandprodukt (BIP) von 5,25 Prozent im Jahr 2030 auf 8,13 Prozent im Jahr 2075.

Eine Begrenzung der Zuwanderung erhöht voraussichtlich diesen Kostenanstieg und erhöht den Kostenanteil ab 2050 um rund 1,5 Prozent gegenüber dem Referenzszenario. Die Erhöhung wird also 9,63% betragen bei einer Begrenzung.

Im Pflegebereich sind die Effekte einer Begrenzung der Zuwanderung am stärksten: Pflegeheime (+7,9 Prozent) und SPITEX (+6,4 Prozent bis 2075) verzeichnen die grössten Zunahmen, gefolgt vom stationären Spitalbereich (+3,3 Prozent).

Der Effekt entsteht in erster Linie durch höhere Pro-Kopf-Kosten infolge der Alterung und berücksichtigt bereits verschiedene möglicherweise kostendämpfende Effekte – etwa ein tieferes BIP pro Kopf bei Begrenzung oder eine allgemeine Verbesserung des Gesundheitszustands.


Wirtschaftswachstum, Konsum und Investitionen

Das absolute Bruttoinlandprodukt BIP wird natürlich durch weniger Einwohner sinken, doch die Unterschiede beim BIP pro Kopf, als Indikator für den durchschnittlichen materiellen Wohlstand, fallen aufgrund der tieferen Bevölkerungszahl geringer aus. Das durchschnittliche jährliche Pro-Kopf-Wachstum liegt ab dem Zeitpunkt der Zuwanderungsbegrenzung bis 2075 um 0,05 bis 0,1 Prozentpunkte tiefer als im Referenzszenario.

Bis zum Jahr 2075 läge das projizierte jährliche BIP pro Kopf im Umsetzungsszenario U1 um gut 4000 Franken beziehungsweise 2,6 Prozent tiefer als im Referenzszenario.

Sinkende Wohnkosten könnten das verfügbare Einkommen der Haushalte aber erhöhen.

Der aggregierte private Konsum und die privaten Investitionen sinken bei einer Begrenzung. Zudem verschiebt sich die Nachfragestruktur von Familien- und Wohnungsgütern hin zu Dienstleistungen für die ältere Bevölkerung.

Die Auswirkung auf die Börse und die Schweizer Aktien und dadurch der Wert der Aktiengesellschaften wurde nicht untersucht. Wie die Börse reagiert, wenn die Schweizer Wirtschaft nicht mehr unbegrenzt wachsen kann, ist schwierig abzuschätzen.


Aussenpolitik und Asylwesen

Das Umsetzungsszenario U1 impliziert die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU.

Aufgrund der Guillotine-Klausel droht der Wegfall der gesamten Bilateralen I, was gemäss einer Studie von Ecoplan (2025) in zwanzig Jahren einen kumulierten Rückgang des BIP im Umfang von rund 26 Mia. im Jahr (520 Milliarden kummuliert) zur Folge haben könnte.

Auch die Schengen-/Dublin-Assoziierung wäre gefährdet. Die geschätzten Mehrkosten im Asylbereich bei einem Dublin-Wegfall belaufen sich zwischen 283 Millionen bis 1,26 Milliarden Franken pro Jahr. Hinzu kämen Mehrkosten für die innere Sicherheit von bis zu 500 Millionen Franken jährlich.

Rund 480’000 Auslandschweizer in EU-/EFTA-Staaten wären direkt betroffen, da das Freizügigkeitsabkommen auf Gegenseitigkeit beruht.


Regionale Unterschiede

Die Auswirkungen verteilen sich räumlich ungleich.

Städte und Urbane Zentren wären über den Arbeitsmarkt und die Unternehmenslandschaft betroffen, würden aber auf der anderen Seite am Wohnungsmarkt wieder entlastet.

Grenzregionen – insbesondere Basel, Genf und das Tessin – wären besonders exponiert.

Periphere und Ländliche Regionen, die bereits heute stärker von der Alterung betroffen sind, könnten beschleunigte Abwanderung, Schulschliessungen und Mangel an Arbeitskräften in der Grundversorgung erfahren.


Gesamtbewertung

Die Studie zeigt auf, dass eine Begrenzung der Bevölkerung auf 10 Millionen in der Gesamtbilanz mit erheblichen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Kosten verbunden wäre.

Dem gegenüber stehen aber entlastende Effekte. Insbesondere beim Wohnungsmarkt, bei Infrastruktur und Umwelt sowie bei einzelnen bedarfsabhängigen Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe.

Mehrkosten: Das AHV-Umlageergebnis verschlechtert sich über Jahrzehnte um mehrere Milliarden Franken pro Jahr, die Steuereinnahmen würden stärker sinken als die Ausgaben. Und der Anteil der Gesundheitskosten steigt etwas stärker als ohne Begrenzung.

Einsparungen: Einsparungen ergeben sich zum Beispiel bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe. Sie wären voraussichtlich aber in einer deutlich tieferen Grössenordnung als die Mehrkosten.

Die Finanzierungslücken müssten über höhere Lohnbeiträge, Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen geschlossen werden.

Versorgungssicherheit als Schlüsselfrage

Besonders kritisch ist die Frage der Versorgungssicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Die Schweiz steht bereits heute vor einem wachsenden Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitswesen, der sich durch die Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten verschärfen dürfte. Eine Begrenzung der Zuwanderung würde diese Entwicklung beschleunigen: Weniger Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte stünden einer gleichzeitig steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen gegenüber.

Die Modellrechnungen zeigen, dass gerade jene Branchen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind – insbesondere Gesundheits- und Sozialwesen aber auch die Bauwirtschaft – überproportional von der Zuwanderung abhängen. Ob man das dann mit Automatisierung wettmachen kann? Das ist die Frage.

Unterschiedliche Umsetzungsszenarien

Die konkreten Auswirkungen hängen massgeblich von der Ausgestaltung der Begrenzung ab. Frühzeitige und sanftere Massnahmen (U2) verursachen geringere volkswirtschaftliche Kosten und verringern möglicherweise die erheblichen wirtschaftlichen sowie sicherheits- und aussenpolitischen Risiken, welche mit einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens (U1) mit der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz, der Europäischen Union, verbunden sind.

Langfristige Unsicherheiten

Viele der identifizierten Herausforderungen – demografische Alterung, Fachkräftemangel und steigende Gesundheitskosten – bestehen unabhängig von einer Bevölkerungsbegrenzung.

Die quantitativen Ergebnisse dieser Studie sind für den langfristigen Zeithorizont mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Alle Projektionsergebnisse, insbesondere die Zahlen für 2075 und 2100, sind daher als Szenariobetrachtungen zu verstehen – nicht als präzise Prognosen oder Punktschätzungen.

Aber es ist wichtig, dass man bei einer so entscheidenden Abstimmung Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen kann.

Die Volksabstimmung wird am 14. Juni 2026 stattfinden. Das Wichtigste ist: Gehen Sie überhaupt abstimmen.

Quelle: Schweizer Bundesamt für Migration SEM „Studie zeigt Auswirkungen einer Bevölkerungsbegrenzung“

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