Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent und damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz, die Mieten bleiben also weiterhin tief in der Schweiz. Falls Ihr Mietzins noch auf einem höheren Mietzinssatz beruht, können Sie hier ein Sekungsbegehren herunterladen, mit dem Sie bei Ihren Vermietenden eine Mietzinssenkung verlangen können! Sparen mit HappyTimes, ist das nicht wunderbar?
Referenzzinssatz bleibt tief bei 1.5%
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2019 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,43 Prozent auf 1,41 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Juni 2017 bei 1,5 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Hier gratis Formular zur Mietzins Senkung herunterladen:
Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken, das Sie nur noch kurz ausfüllen und an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter senden müssen, und so in Zukunft viel Miete sparen könnten:
Hier Mietzinssenkungs-Begehren herunterladen (PDF)
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 2. Dezember 2019 vorgesehen.
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen