Das ist eine gute Nachricht für alle Schweizer Mieter: Der hypothekarische Referenzzinssatz der Schweiz beträgt auch im Juni 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Er verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Somit werden die Mieten in der Schweiz nicht weiter steigen. Wenn Ihr Mietzins sogar noch auf den alten 1,5% beruht, haben Sie Anrecht auf eine Mietzinssekung. Hier im Artikel können Sie das Senkungsbegehren direkt herunterladen, ausfüllen, Ihrem Vermieter unter die Nase halten, und schon sparen Sie eine Menge Geld! Gern geschehen! 🙂
Was ist der Referenzzinssatz?
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 31. März 2026 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,32 Prozent auf 1,31 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt ab dem 2. Juni 2026 weiterhin 1,25 Prozent.
Wann werden die Mieten in der Schweiz sinken?
Wenn der Referenzzsisatz auf unter 1,13 Prozent sinkt, haben alle Mieter ein Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Der Referenzzinssatz liegt aber seit 2. September 2025 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Mietzins-Senkung?
Ja, falls Ihr Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch.
Meistens gibt der Mietvertrag oder die letzte Anzeige der Mietzinsanpassung Auskunft über die Höhe des Referenzzinssatzes, welcher dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt. Von diesen Regeln ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mietzinsen sowie Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Bei geförderten Wohnungen gilt häufig auch eine besondere Regelung.
Hier gratis Formular zur Mietzins Senkung herunterladen:
Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken. Dann müssen Sie das Formular nur noch kurz ausfüllen, unterschreiben und an Ihren Vermieter senden. In Zukunft könnten sie damit viel Miete sparen:
Hier Mietzinssenkungs-Begehren herunterladen (PDF)
Was ist das Worst-Case? Wann könnten die Mieten hingegen steigen?
Falls der Hypothekarische Referenzzinssatz auf über 1,37 Prozent steigt, dann könnten die Vermieter die Mietzinse in der Schweiz auf den nächsten Kündigungstermin anpassen und anheben. Dann heisst es: Kröte schlucken – oder künden und sich eine günstigere Bleibe suchen.
Am 1. September 2026 erfolgt die nächste Überprüfung des Referenzzinssatzes
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert, die nächste ist für den 1. September 2026 vorgesehen.
Quelle: Schweizer Bundesamt für Wohnungswesen „Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent“








