Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Falls Ihr Mietvertrag noch über einen höheren Prozentsatz verfügt, lohnt es sich, bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einen Antrag auf Mietzinssenkung zu stellen. Damit können Sie pro Monat zum Teil mehrere Hundert Franken sparen! Wir haben ein Formular zur Mietzinssenkung für Sie erstellt, dass Sie ausfüllen und direkt Ihren Vermietenden zusenden können:
Hypothekarischer Referenzzinssatz 2019 ist weiter gesunken – aber zu wenig
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2019 ermittelt wurde, ist zwar gegenüber dem Vorquartal von 1,45 Prozent auf 1,43 Prozent gesunken, doch leider noch zu wenig für eine weitere Senkung. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt aber trotzdem kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Wenn Ihr Mietvertrag auf mehr als 1,5% basiert, sollten Sie reagieren
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Juni 2017 bei 1,5 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Hier gratis Formular zur Mietzins-Senkung herunterladen:
Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken, das Sie nur noch kurz ausfüllen und an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter senden müssen, und so in Zukunft viel Miete sparen könnten:
>> Hier Mietzinssenkungs-Begehren herunterladen (PDF)
Nächster Referenzzinsatz wird am 2. September 2019 mitgeteilt
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 2. September 2019 vorgesehen.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen