Der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz beträgt weiterhin 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Somit wird die Miete Ihrer Wohnung nicht steigen, was alleine schon eine gute Nachricht ist. Falls Ihr Mietvertrag noch auf einem höheren Satz als die 1,25% basiert, dann können Sie mit unserem kostenlosen Formular im Artikel unten, direkt eine Senkung des Mietzins beantragen:
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Am 30. Juni 2026 wurde der Durchschnittszinssatz ermittelt und beträgt unverändert 1,31 Prozent. Der Referenzzinssatz wird gerundet und beträgt ab dem 2. September 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Da sind wir ja mit 1,31 gerade nochmal haarscharf von einer Erhöhung davongekommen.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. September 2025 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Aaaaber: Wenn Ihr Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch:
Habe ich Anspruch auf eine Mietzins-Senkung?
Ja, falls Ihr Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch. Nutzen Sie diese Chance. Wer bezahlt schon gern zu viel Miete. Eine Senkung ist allerdings auch dann nicht 100% garantiert, denn es können vom Vermieter auch noch Kostensteigerungen gegenverrechnet werden.
Hier gratis Formular zur Mietzins Senkung herunterladen:
Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken. Dann müssen Sie das Formular nur noch kurz ausfüllen, unterschreiben und an Ihren Vermieter senden. In Zukunft könnten sie damit viel Miete sparen:
Nächste Bewertung erfolgt am 1. Dezember 2026
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste Festlegung ist für den 1. Dezember 2026 vorgesehen.
Quelle: Schweizer Bundesamt für Wohnungswesen BWO: Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent








