Zukünftig soll in der Schweiz komplett auf Tierversuche verzichtet werden. Dieses Anliegen unterstützen über 127’600 Schweizer mit ihrer Unterschrift für eine neue Volksinitiative. Die Unterschriften wurden heute Montag 11.11.2024 in der Bundeskanzlei Bern eingereicht.
Zweiter Versuch der Tierversuch-Initiative 2024
Es ist der zweite Versuch des Initiativkomitees komplett auf Tierversuche zu verzichten, nach dem im Februar 2022 das Stimmvolk das gleiche Anliegen abgelehnt hatte. Die neue Version der Volksinitiative ist etwas abgespeckt. Sie verzichtet auf das Verbot des Imports von Produkten und Heilmittel, die mit Hilfe von Tierversuchen hergestellt wurden. Auch der Versuch an freiwilligen Menschen soll nicht mehr verboten werden, wie das in der Version 2022 noch vorgesehen war.
Hingegen soll mit der Initiative gegen Tierversuche 2024 zusätzlich auch noch das Züchten von Versuchstieren und der Handel mit Versuchstieren verboten werden.
Schwer belastende Tierversuche sollen sofort nach Annahme verboten werden
Wenn die Initiative angenommen wird, sollen Versuche, die die Tiere stark belasten (Schweregrad 3) sofort verboten werden.
Alle anderen Tierversuche, der Schweregrade 0 bis 2, also auch Verhaltens-Versuche und Fütterungsversuche, sollen ebenfalls verboten werden und nach einer Frist von maximal 7 Jahren eingestellt werden.
Es gibt bei den Tierversuchen folgende 4 Schweregrade:
- Schweregrad 0: keine Belastung, z.B. Beobachtungsstudien. 2023: 235’656 Tiere im Jahr 2023
39% der Tierversuche waren im Jahr 2023 im Schweregrad 0, da zum Beispiel Fütterungs-Versuche mit einer grossen Anzahl an Tieren durchgeführt werden; Welches Futter haben die Tiere lieber, bei welchem nehmen sie schneller zu. Jeder einzelne Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren muss in der Schweiz bewilligt werden. - Schweregrad 1: leichte Belastung, 167’734 Tiere 2023
- Schweregrad 2: mittlere Belastung, 165’525 Tiere 2023
- Schweregrad 3: schwere Belastung, 26’390 Tiere 2023
Total 595’305 Tierversuche im Jahr 2023.
Quelle: „Schweregrad und Güterabwägung“ Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und „Tierversuchsstatistik 2023„
Mehr als 170’000 Unterschriften gesammelt
Gesammelt und kontrolliert wurden 170’219 Unterschriften, von denen 127’622 gültig waren. Sie wurden am 11. November 2024 in der Bundeskanzlei Bern eingereicht. Wann die Volksinitiative zur Abstimmung gelangt, ist noch nicht bekannt. Üblicherweise dauert es bis etwa 2 Jahre.
Ganzer Initiativtext
DIE BUNDESVERFASSUNG (SR 101) WIRD WIE FOLGT GEÄNDERT:
Art. 80 Abs. 2bis
2bis Tierversuche sind verboten. Davon ausgenommen sind Massnahmen, welche im Interesse des betroffenen Tieres vorgenommen werden müssen. Verboten sind auch das Halten und das Züchten von Tieren für Tierversuche sowie der Handel mit Tieren für Tierversuche.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 80 Abs. 2bis (Tierversuchsverbot)
Alle Tierversuche für Grundlagenforschung sowie für Bildung und Ausbildung und alle Tierversuche mit Schweregrad 3 sind ab Annahme von Artikel 80 Absatz 2bis durch Volk und Stände verboten. Alle weiteren Tierversuche sind spätestens 7 Jahre nach Annahme von Artikel 80 Absatz 2bis verboten.
Quelle: Ja zur Tierversuchsfreien Zukunft TVFZ