Das Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz und der Servicio Agrícola y Ganadero im Südamerikanischen Chile haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Standards für Bio-Produkte geeinigt. Das entsprechende Äquivalenzarrangement tritt heute in Kraft und erleichtert den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern.
Schweizer Bio-Lebensmittel können direkt in Chile verkauft werden – ausser Fleisch
Das zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Chiles ausgehandelte Arrangement beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme. In der Praxis bedeutet dies, dass in der Schweiz erzeugte biologische Lebensmittel ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden können. Gleiches gilt für die Vermarktung chilenischer biologischer Erzeugnisse in der Schweiz. Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, welche in der Schweiz oder in den Chile erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden.
Tierische Bio-Produkte aus Chile, mit Ausnahme von Erzeugnissen der Imkerei (z.B. Honig), sind vom Arrangement ausgenommen.
Biologische Produktion in der Schweiz und in Chile fördern
Das Arrangement mit Chile soll den Handel mit biologischen Produkten fördern und damit zur Weiterentwicklung des biologischen Sektors in der Schweiz und in Chile beitragen. Zudem soll der Schutz der jeweiligen Bio-Kennzeichnung verbessert und die bilaterale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen betreffend die biologische Produktion verstärkt werden.
Auch wenn der Handel beider Länder durch diese neue Regelung gestärkt wird, ist es aus der Sicht des Umweltschutzes natürlich immer noch ein bisschen besser, wenn möglich jeweils einheimische Bio-Produkte zu kaufen, anstatt sie zuerst um den halben Erdball zu transportieren.
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft