Der Schweizer Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag mit einer Elektroauto Strassensteuer leisten. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat schlägt an seiner Sitzung vom 26. September 2025 zwei Varianten dazu vor: Verrechnung entweder pro gefahrenen Kilometer oder pro Kilowatt getankten Strom. Knackpunkt beider Varianten ist wohl, wie die Besteuerung technisch in der Praxis umgesetzt wird. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen. Das Volk wird über die Varianten an der Abstimmungsurne entscheiden.
Autos und LKW’s bezahlen Schweizer Strassen zu 100% selber
Die Strasseninfrastruktur der ganzen Schweiz auf Bundesebene ist zu 100 Prozent durch die Nutzer finanziert. Bei den ÖV ist das nicht so, die werden auch über Steuergelder finanziert. Die grösste Einnahmequelle ist die Mineralölsteuer. Mit den Einnahmen werden der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr bezahlt. Rund die Hälfte der Mineralölsteuer (Grundsteuer) fliesst zudem auch noch in die allgemeine Bundeskasse, wird also nicht für den Verkehr verwendet, sondern für andere Bedürfnisse des Staates. Heute leisten Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen keinen entsprechenden Beitrag.
Elektroauto Strassensteuer: Ertragsausfälle durch Elektroautos sollen kompensiert werden
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen die Einnahmen aus den Mineralölsteuern zurück. Die Folge sind Ertragsausfälle. Diese sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen kompensiert werden. Damit will der Bundesrat das bisherige Einnahmenniveau sichern und das bewährte Nutzerprinzip fortführen: Die Strasseninfrastruktur wird durch jene finanziert, die sie nutzen.
Zwei Varianten als Vorschlag zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen
Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei gleichwertige Varianten in die Vernehmlassung:
Variante 1 Elektroauto Strassensteuer «Fahrleistung» – Rappen pro Kilometer, je nach Gewicht
Der Fahrzeughalter bezahlt eine Abgabe basierend auf den in der Schweiz gefahrenen Kilometern. Der Tarif pro Kilometer richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Fahrzeuggesamtgewicht – je schwerer, desto höher der Tarif.
Durchschnittlich beträgt der Tarif für ein Auto 5,4 Rp./km.
Wie aber wird das genau technisch gezählt, wenn man häufig, oder lange Strecken im Ausland unterwegs ist? Wer zieht die gefahrenen Auslandskilometer an den Gesamtkilometern ab? Und wie stellt man sicher, dass auch Ausländer mit Elektroautos in der Schweiz Strassensteuer bezahlen?
Variante 2 Elektroauto Strassensteuer «Ladestrom» – Ladestrom besteuern
Eine Steuer wird auf den Strom erhoben, der zum Laden des Elektrofahrzeugs in der Schweiz verwendet wird. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Die Steuer wird sowohl bei öffentlichen wie privaten Ladestationen erhoben.
Der Tarif beträgt 22,8 Rp./kWh und gilt unabhängig von der Fahrzeugart.
Wie Variante 2 technisch umgesetzt werden soll, damit auch wirklich jeder die Steuern bezahlt, auch beim Laden zu Hause am Verlängerungskabel aus der Garage, hat der Bundesrat noch nicht genau definiert. Am Einfachsten wäre vermutlich das Zählen des empfangenen Ladestroms im Elektroauto. Aber auch hier: Wie werden Auslandsfahrten abgezogen?
Schlussendlich entscheidet das Volk an der Urne über die Varianten
Der Bundesrat will, dass die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden. Das Geld soll gehen an:
- Den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF),
- Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) – inklusive Beiträge an Kantone und den Bahninfrastrukturfonds (BIF)
- Sowie an den allgemeinen Bundeshaushalt gehen.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den beiden Vorlagen eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.
Dafür ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig, was automatisch eine Volksabstimmung erfordert. Das Volk wird also schlussendlich über die Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen entscheiden können.
Quelle: Schweizer Bundesamt für Strassen ASTRA „Bundesrat legt Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen vor“
Titelbild: © Tesla Schweiz






