Im Schweizer Strassenverkehr ändert sich 2025 einiges. Vor allem das automatisierte Fahren macht endlich einen grossen Sprung nach vorne: Selbstfahrende Autos sind ab März 2025 auf Schweizer Strassen erlaubt! Auch die Fahrschüler müssen lernen mit der Technik Schritt zu halten. Wir zeigen Ihnen, was nächstes Jahr 2025 alles neu wird:
Ab 1. März 2025 gilt: Hoch die Hände, Wochenende! Auch während dem Autofahren Steuer loslassen erlaubt
Autobahnpilot: Neu dürfen Lenker eines bewilligten, automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden. Ist dieser aktiviert, dürfen sie das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Zeit für ein Schäferstündchen auf dem Rücksitz also? Nein, nicht ganz, denn Sie müssen trotzdem bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.
Speed 2025: Das Auto fährt von alleine, wir sind nur noch schreiende Passagiere
Fast wie im Film „Speed“ mit Sandra Bullock: Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken ganz von alleine fahren. Die Insassen sind dann wie im Film nur noch hilflos schreiende Passagiere. So schlimm ist es dann doch auch wieder nicht: Denn die komplett selbst fahrenden Fahrzeuge ohne Chauffeur müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.
Autos parkieren ab 2025 selbständig in Parkhäusern
Stellen Sie sich das vor: Sie fahren vor das IKEA Parkhaus, steigen lässig aus und drücken wichtig auf den Touchscreen Ihres Smartphones. Ihr Auto fährt nun selbständig ins Parkhaus und sucht sich einen freien Parkplatz. Wenn Sie wieder vom Möbelshoppen zurückkommen, drücken Sie auf ihr Smartphone und ihr Auto kommt ihnen aus dem Parkhaus entgegen gefahren. Vielleicht komplett verbeult und mit einem Fiat 500 an der Stossstange eingeklemmt, den es quietschend hinter sich her zieht. Aber es kommt 🙂 Und das nicht in 20 Jahren, sondern bereits ab 1. März nächsten Jahres! Verrückt.
Das Bundesamt ASTRA definiert das etwas nüchterner als wir so: „Automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.“
Fahrzeuge brauchen eine Genehmigung der Schweiz
Genehmigung des Automatisierungssystems: Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen in der Regel wie andere Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt.
Ab 1. Juli 2025: Fahrschüler müssen neue Systeme lernen
Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der Fahrausbildung: In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.
Quelle: ASTRA Schweizer Bundesamt für Strassen