Bundesrat heisst Programm zur Bekämpfung von Armut im Land gut

Das Bundeshaus in Bern.

Internetgrafik

Bern, 15.05.2013 – Das Eidg. Departement des Innern setzt in den Jahren 2014 bis 2018 in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen das «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut» um. Der Bundesrat hat das Programm gutgeheissen. Der Bund zielt in erster Linie darauf ab, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhöhen, damit sie nicht in die Armut abrutschen. Für das Nationale Programm stehen insgesamt 9 Mio. Franken zur Verfügung.

Mit dem Nationalen Programm zur Armutsbekämpfung will der Bund die Wirkung der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut verstärken und dazu beitragen, dass sie besser koordiniert sind. Dabei arbeitet er mit den Kantonen, Städten und Gemeinden als Hauptzuständige für die Bekämpfung von Armut sowie mit privaten Organisationen zusammen. Der Bund setzt das Schwergewicht seiner Anstrengungen darauf, die Bildungschancen zu erhöhen. Weitere Schwerpunkte sind die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Wohnen, die Unterstützung von Familien sowie die Bereitstellung von Informationen zu Unterstützungsleistungen.

Bildung beugt Armut vor und ermöglicht den Weg aus der Armut

Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen wie auch am Erwerbsleben. Sollen die Bildungschancen von sozial benachteiligten und somit besonders armutsgefährdeten Menschen erhöht werden, so braucht es eine Kette von Massnahmen von der frühen Kindheit (guter Einstieg in die obligatorische Schulbildung) über die Jugend (erfolgreiches Absolvieren der obligatorischen Schule, Übergang in weiterführende Ausbildungen) bis zum Erwachsenenalter (erfolgreicher Einstieg in die Arbeitswelt, nachgeholte Ausbildung). Die zahlreichen bestehenden Anstrengungen sollen verbessert und das Wissen über erfolgreiche Massnahmen soll verbreitet werden.

Begleitmassnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung

Die Fähigkeit, erwerbstätig zu sein und somit am Arbeitsmarkt teilhaben zu können, schützt am nachhaltigsten vor Armut. Daher müssen die präventiven Massnahmen im Bildungsbereich ergänzt werden mit der Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation nur schwer einen Platz im regulären Arbeitsmarkt finden. Interessante Angebote sind die Sozialfirmen, weil sie die individuelle Situation der Betroffenen speziell berücksichtigen. Da die Sozialfirmen sehr vielfältig ausgestaltet sind, soll im Nationalen Programm u.a. geprüft werden, welche Faktoren den Sozialfirmen zum erhofften sozialen Erfolg verhelfen.

Weitere Schwerpunktthemen: Wohnen, Unterstützung für Familien, Information

Der Mangel an erschwinglichen Wohnungen und die Wohnkosten stellen für Armutsbetroffene ein Hauptproblem dar. Es fehlt aber den für Wohnraumpolitik zuständigen Organen an genauem Wissen zur gezielteren Umsetzung von Gegenmassnahmen. Ähnlich ist es bezüglich der Bekämpfung der Familienarmut. Hier bestehen verschiedene Angebote und Leistungen, wie kantonale Bedarfsleistungen und Wohnbeihilfen. Wie gut solche Leistungen und die bestehenden Angebote den besonderen Herausforderungen der Familien angepasst sind und wie effektiv sie Familienarmut zu bekämpfen vermögen, ist weitgehend unbekannt. Zu diesen beiden Schwerpunkten sollen im Nationalen Programm deshalb Grundlagen erarbeitet werden. Schliesslich wird das Nationale Programm dazu beitragen, dass von Armut Betroffene einfacher zu den für sie wichtigen Informationen bezüglich Unterstützungsleistungen gelangen.

Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut

Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut hat seinen Ursprung im Bericht «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung», den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments im März 2010 verabschiedet hat. Das nun verabschiedete Konzept hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) im Dialog mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren erarbeitet. Der Entwurf wurde im Februar 2013 mit den Kantonen, Städten und Gemeinden diskutiert. Diese haben die Stossrichtung gutgeheissen und haben ihre Unterstützung für die Umsetzung zugesichert. Für die Umsetzung des Nationalen Programms sind das EDI und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.

 

Quelle: Der Bundesrat
Bild: 

Internetgrafik