Zwei neue Spielcasinos; In der Stadt Zürich und in Neuenburg

Bern, 24.03.2010 – Der Bundesrat hat heute den Bericht der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) zur Casinolandschaft Schweiz, Situation Ende Jahr 2009, zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, in der Stadt Zürich und der Region Neuenburg zwei Spielbankenkonzessionen auszuschreiben.

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Die ESBK hat in ihrem Bericht die Folgen der Spielsucht und die wirtschaftliche Situation der heutigen Spielbanken analysiert. Zwei Studien zur Spielsuchtproblematik hatten ergeben, dass sich die Häufigkeit der Spielsucht in der Schweiz seit der Eröffnung der 19 Spielbanken nicht massgeblich verändert hat. Die wirtschaftliche Situation der Spielbanken hat sich seit der letzten Berichterstattung durch die ESBK im Jahr 2006 insgesamt verbessert, auch wenn in jüngster Zeit gewisse Einbussen in Kauf genommen werden mussten. Der Bundesrat hat gestützt auf diese Erkenntnisse entschieden, in geografischen Räumen, wo noch Marktpotenzial erwartet werden darf und das wirtschaftliche Fortkommen umliegender Casinos nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden sollte, neue Spielbankenkonzessionen auszuschreiben. Dies trifft für die Stadt Zürich und die Region Neuenburg zu.

Diese geplante Ergänzung des Spielbankenmarktes lässt volkswirtschaftliche Vorteile für die beiden Regionen erwarten, die bisher ohne Spielbank geblieben sind. Für den Bund bzw. die AHV dürften sich die Steuererträge aus dem Spielbankenbetrieb leicht erhöhen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid die zu erwartenden Auswirkungen auf die umliegenden Spielbanken und Regionen berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass umliegende Spielbanken zwar mit Einbussen rechnen müssen, dennoch aber weiterhin einen rentablen Betrieb führen können.

Die ESBK wird in den nächsten vier Monaten das Ausschreibungsverfahren einleiten und dabei auf der Grundlage der Spielbankengesetzgebung näher umschreiben, welche Kriterien potenzielle Gesuchsteller erfüllen müssen.

Der Bundesrat hat weiter beschlossen, die heute bestehende Unterscheidung zwischen A- und B-Spielbanken im Grundsatz zu belassen. Er hat aber in Auftrag gegeben, verschiedene auf Verordnungsstufe bestehende Schranken für B-Spielbanken abzubauen: Die heute geltende anzahlmässige Limite für Spielautomaten soll von 150 auf 250 erhöht, die maximale Höhe der Jackpots auf 200 000 Franken heraufgesetzt und die Limitierung auf ein einziges Jackpot-System aufgehoben werden. Die Spielbankenverordnung soll zudem mit einer Bestimmung ergänzt werden, nach der im Bedarfsfall gegenüber A- oder B-Spielbanken der Einsatz von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen angeordnet werden kann.

Der Bundesrat plant ausserdem, anlässlich der nächsten Revision des Spielbankengesetzes zusätzliche Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitung im Bereich Sozialschutz zu schaffen.

 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

 

 

 

 

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