Bund testet schnellere Asylverfahren in neuem Asylcenter in Zürich-West

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‚Asylring‘ am Eingang zur Kathedrale Notre-Dame, Paris: Wer ihn erreichte, entging vorläufig seinen Verfolgern – sofern er niemanden umgebracht hatte

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Der Stadtrat von Zürich stellt dem Bundesamt für Migration das Duttweiler-Areal in Zürich-West für ein riesiges Asyl-Center Verfügung. Das Zentrum soll bis 500 Asylsuchende beherben und 100 Arbeitsplätze für Betreuer schaffen. Das Center dient anfangs dazu, neue Asylverfahren auszutesten, soll danach aber für mindestens 15 Jahre als Bundeszentrum für Asylsuchende weiter geführt werden. Das Bundesamt für Migration möchte die Asylverfahren erheblich beschleunigen und damit die Asylsuchenden und auch die Schweizer Bevölkerung entlasten.

An der nationalen Asylkonferenz am 21. Januar 2013 haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Erklärung dazu bekannt, den Asylbereich mittelfristig umzustrukturieren mit dem Ziel, rechtstaatlich faire, aber raschere Verfahren zu etablieren. Dies bedingt eine Umgestaltung der bisherigen Abläufe und Prozesse, und es setzt voraus, dass die involvierten Partner (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Hilfswerke etc.) reibungslos zusammenarbeiten. Um die Organisation und die Schnittstellen dieser neuen Verfahren austesten zu können, benötigt der Bund ein grösseres Areal, auf dem ein temporäres Bundesverfahrenszentrum errichtet werden kann.

Der Stadtrat von Zürich hat entschieden, dem Bundesamt für Migration das Duttweiler-Areal in Zürich-West zur Verfügung zu stellen.

Die im Bundesverfahrenszentrum untergebrachten Personen werden dem städtischen Kontingent von rund 1900 Asylsuchenden angerechnet. Der Bund stellt die Schulung der Asylsuchenden Kinder im Bundeszentrum sicher, was unter anderem die Schulen entlastet.

Areal geeignet, Betrieb für 15 Jahre vorgesehen

Das Bundesamt für Migration (BFM) seinerseits trifft in Zürich auf ideale Voraussetzungen, um die Verfahren in einem grösseren Betrieb auszutesten. Das BFM möchte die Anlagen für die Dauer von 15 Jahren mieten, sodass nach der Testphase ein ordentliches Verfahrenszentrum in den Räumlichkeiten betrieben werden kann.

Die Planung steht noch in einer frühen Phase, doch haben die Abklärungen ergeben, dass das Areal grundsätzlich geeignet ist. Gegen die Bewilligung des noch zu entwickelnden Bauprojekts werden die üblichen Rechtsmittel möglich sein. Die Stadt Zürich erstellt möglichst rasch ein bauliches Vorprojekt, das sich natürlich ins lebendige Quartier einzupassen hat. Danach werden der Bund und die Stadt Zürich eine detaillierte, verbindliche Vereinbarung zum Projekt abschliessen, in der auch die Entschädigungsfragen geregelt sind. Für die Stadt Zürich fallen netto keine Kosten an.

Das Projekt steht unter Vorbehalt, dass ihm der Stadtrat sowie die Bundesorgane zustimmen. So muss die Finanzierung des Projekts vom Eidgenössischen Parlament genehmigt werden, ebenso ist das Parlament zur notwendigen Verordnung für den Testbetrieb zu konsultieren. Angestrebt wird eine Eröffnung des Zentrums im kommenden Winter.

 

Quelle: Bundesamt für Migration
Bild: © Mirabella / Wikipedia

  

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