Die Finanzmarkt-Aufsicht Finma hält trotz Protesten der Bankbranche an ihrem Regelwerk fest, das ab 1. Januar 2010 den Boni- und Vergütungswildwuchs in der Finanzbranche regelt.
Darin wird festgelegt, dass zugesicherte Boni für eine Sperrfrist eingelagert werden, und bei schlechtem Geschäftsverlauf auch wieder im Malussystem zurückgezogen werden können.






