Der Konsumentenschutz erringt für die Konsument vor Gericht einen Sieg gegen Doris Leuthards BAKOM. Die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen 2010 und 2015 muss zurückerstattet werden. Das Bundesgericht heisst in seinem Urteil vom 2. November 2018 die vier Musterklagen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen teilweise gut. Alle Haushalte profitieren von diesem Urteil.
Leuthards BAKOM wehrte sich mit Händen und Füssen doch Konsumentenschutz gewinnt für die Bürger
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Doris Leuthard (CVP) vorsteht, hatte die Musterklagen in einem jahrelangen Verfahren bis zum Bundesgericht weitergezogen, um die Rückerstattung der zu Unrecht eingezogenen Beträge an die Bürger zu vermeiden. Damit hat Leuthards Departement schliesslich zumindest erreicht, dass es die zu Unrecht eingezogene Mehrwertsteuer statt rückwirkend auf zehn Jahre nur für gut fünf Jahre zurückzahlen muss. Dennoch: Dank dem Urteil des Bundesgerichts und auch aufgrund des politischen Drucks lenkt das BAKOM nun in die zentrale Forderung des Konsumentenschutzes ein: Alle Haushalte erhalten eine pauschale Rückererstattung!
Rückerstattung soll zwischen 50.- und 70.- Franken betragen
Die Höhe der Gutschrift wird vom Parlament festgelegt. Sie wird sich voraussichtlich zwischen Fr. 50.- und 70.- belaufen und über die Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe (nur noch bis Ende 2018 ist die Billag für das Inkasso zuständig) erstattet. Der Konsumenteschutz begrüsst diese Entscheidung: Aus Praktikabilitäts- und Zeitgründen sei nichts daran auszusetzen, dass die Rückerstattung in Form einer Pauschale geschieht. Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Von Beginn weg war unser Ziel die Rückerstattung an alle. Wir sind mit diesem Resultat sehr zufrieden.»
Es vergehen noch einige Monate bis zur Rückerstattung
Das BAKOM benötigt für die pauschale Rückerstattung wie erwähnt eine gesetzliche Grundlage, die sie in den nächsten Monaten ausarbeiten und baldmöglichst in den Gesetzgebungsprozess speisen will. Bis die Gebührenzahler die ihnen zustehende MWST endlich gutgeschrieben erhalten, werden also noch etliche Monate vergehen.
Quelle: Konsumentenschutz.ch