Formel1 Grand Prix von Zürich? Schweiz erlaubt wieder Autorennen – Bundesrat gab grünes Licht – und Tiertransporte dürfen neu nachts fahren

Ab dem 1. Juli 2026 werden Rundstreckenrennen in der Schweiz unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Das hat der Bundesrat heute an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 beschlossen. Zudem hat er eine Aufhebung des Nachtfahrverbots für Tiertransporte verfügt, damit die Tiere in den kühlen Nachtstunden und mit weniger Stau etwas stressfreier reisen können.

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Kantone für Bewilligung von Autorennen verantwortlich

Nachdem das Verbot für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) aufgehoben wurde, werden nun auch die Detailregelungen in der VRV angepasst.

Künftig sind die Kantone für die Bewilligung dieser Sportveranstaltungen zuständig. Dabei achten sie darauf, dass bestimmte Auflagen erfüllt sind: Unter anderem müssen die Sicherheitsstandards eingehalten und die Erfordernisse des Umweltschutzes berücksichtigt werden.

Kein Nachtfahrverbot mehr für Tiertransporte – zum Wohl der Tiere

Zusätzlich dürfen ab 1. Juli 2026 Lastwagen mit Tiertransporten auch nachts und am Wochenende fahren. Dies für das Wohl der Tiere. Für Tiertransporte gilt somit das Schweizer Nacht- und Wochenend-Fahrverbot nicht mehr. Lastwagentransporte sind für Tiere mit Stress verbunden, in der Nacht wird der Transport etwas ruhiger für die Tiere. Durch nächtliche Fahrten können hohe Temperaturen und staubedingt längere Fahrzeiten und Stau-Stehen vermieden werden. Dies liegt im Interesse des Tierwohls fand der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung.

Quelle: Der Schweizer Bundesrat: „Vereinfachte Bewilligung von Ausnahmetransporten und Anpassungen bei Fahrverboten
Bilder: © Sauber Group / www.audif1.com

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