Industrieprodukte können seit dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Schweizer Importeure profitieren damit von direkten Zolleinsparungen wie auch administrativen Entlastungen und Konsumentinnen und Konsumenten hoffentlich künftig von tieferen Preisen. Der positive Effekt der Zollaufhebung für die Schweiz wird auf über 860 Millionen Schweizerfranken geschätzt.
Keine Zölle mehr auf Industrieprodukte – 10 Jahre Vorbereitungszeit
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz unabhängig des Warenursprungs keine Zölle mehr auf die Einfuhr von Industrieprodukten. Damit wird nach rund zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten eine für die Schweizer Wirtschaft bedeutsame handelspolitische Massnahme umgesetzt, deren jährlicher Gesamtwohlfahrtsgewinn für die Schweiz auf über CHF 860 Millionen geschätzt wird.
Die Aufhebung der Industriezölle soll den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz stärken, indem sie Unternehmen und Konsumenten finanziell und administrativ entlastet. Sie soll die Beschaffung von Vorleistungen erleichtern und die Handelsbeziehungen insgesamt effizienter machen und der Wettbewerb stärken.
Zollfreie Konsumgüter – Velos und Haushaltsgeräte, Kleider und Schuhe werden billiger
Zu den Industrieprodukten zählen in der Schweiz sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse, zum Beispiel Investitionsgüter, Rohstoffe, Salz, Halbfabrikate und Maschinen. Aber auch Konsumgüter wie Fahrräder, Haushaltsgeräte, Kleider oder Schuhe.
(Nicht als Industrieprodukte gelten dagegen alle Agrarprodukte und Fischereierzeugnisse, bei deren Einfuhr werden weiterhin Zölle erhoben.)
Administrative Entlastung der Unternehmen
Zusammen mit dem Wegfall der Industriezölle für Schweizer Importeure erfolgen Vereinfachungen im Schweizer Zolltarif sowie im Bereich der Ursprungsnachweise, die zur administrativen Entlastung der Schweizer Unternehmen beitragen. Bei funktionierendem Wettbewerb ist davon auszugehen, dass auch Konsumentinnen und Konsumenten von den Kosteneinsparungen profitieren, hofft das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Der Bund wird die Auswirkungen auf die Preise betroffener Produkte im Rahmen eines Monitorings überprüfen.
Zollprozesse bleiben gleich – Einfuhrdeklaration weiterhin nötig
Die Aufhebung der Industriezölle zieht keine Anpassungen in den Verzollungsprozessen nach sich. Somit besteht weiterhin die Pflicht einer Einfuhrdeklaration sowie der Begleichung sonstiger bei der Einfuhr anfallender Gebühren und Abgaben, einschliesslich der Mehrwertsteuer.
Das Parlament beschloss die Aufhebung der Industriezölle am 1. Oktober 2021 mittels einer Anpassung des Zolltarifgesetzes. Der Bundesrat legte anschliessend an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 das Inkrafttreten der Massnahme auf den 1.1.2024 fest.
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO