Der Ausfall von Mobilfunkdiensten wegen eines Stromausfalls kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und sogar die Sicherheit und Gesundheit von Menschen gefährden. Der Bundesrat hat deshalb heute, nach Beratungen mit den Mobilfunkbetreibern, an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 eine entsprechende Verordnungsrevision verabschiedet. Die Schweizer Mobilfunkbetreiber Swisscom, Salt und Sunrise, müssen ihre Netze mit Notstromaggregaten gegen Stromausfälle absichern. Sie haben für die flächendeckende Hochrüstung ihrer Anlagen in der ganzen Schweiz 5 Jahre Zeit.
Die schweizerischen Mobilfunkbetreiber müssen ab 2031 an allen Antennen, und ebenso an wichtigen Standorten ihrer Infrastruktur, eine Notstromversorgung einbauen. Damit soll die Mobilfunkversorgung bei Stromunterbrüchen während mindestens 4 Stunden aufrechterhalten werden. Der Bundesrat hatte eigentlich eine 3-tägige Versorgung mit Notstrom gefordert, aber das schaffen die Betreiber nicht so schnell. Die 3-tägige Laufzeit unter Notstrom wird für ein späteres Update ins Auge gefasst.
Auch bei Stromausfall müssen Schweizer Mobilfunknetze funktionieren – Youtube und Netflix können aber reduziert werden
Bei einem Stromausfall müssen über Mobilfunk Notrufe, Telefonie und Internet verfügbar bleiben. Das gilt auch für Radioprogramme, die über Internet übertragen werden. Um ihre Netze zu entlasten, dürfen die Mobilfunkbetreiber die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken. Bereits ab 2031 müssen Notrufe vier Stunden lang funktionieren, auch wenn der Strom ausfällt. Alle anderen Dienste, wie Radio und Internet, müssen ab 2034 unterbrechungsfrei weiterfunktionieren.
Mit der Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung FDV wird die Schweiz das Schutzniveau der Mobilfunknetze an andere europäische Länder angleichen.
Längere Stromunterbrüche überbrücken ab 2027 in Planung
4 Stunden Überbrückung ohne Strom ist ein Anfang, aber noch nicht gerade viel. Der Bundesrat wollte ursprünglich, dass die Betreiber den Mobilfunk auch bei bis zu 3-tägigen Stromausfällen und wiederholten Abschaltungen sichern müssen. Telekombranche und Wirtschaftsverbände kritisierten die Vorgaben in der Vernehmlassung als zu aufwändig und schwer umsetzbar in dieser kurzen Zeit.
An einem Runden Tisch unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti verständigten sich die Mobilfunkbetreiber mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf die vorliegende Lösung.
In einer zweiten Etappe prüft das UVEK aber, in welchem Umfang eine weitergehende Härtung der Mobilfunknetze für Szenarien wie eine Strommangellage oder mehrtägige Stromausfälle umsetzbar ist. Ziel ist es, das weitere Vorgehen bis spätestens Ende 2027 festzulegen und ein Hochrüst-Programm für die Mobilfunknetzbetreiber festzulegen.
Die Änderung der Fernmeldedienstverordnung FDV tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Quelle: BAKOM Schweizer Bundesamt für Kommunikation „Für sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen“






