Bern, 13.01.2011 – Aufgrund der Entwicklung der Einnahmen in den letzten Wochen ist in der Rechnung 2010 gegenüber der jüngsten Hochrechnung vom September mit einer weiteren Verbesserung des Ergebnisses von rund 1,5 Milliarden zu rechnen. Der Überschuss in der Rechnung dürfte damit gegen 3 Milliarden betragen. Der Bundeshaushalt wird im Jahr 2010 deutlich besser abschliessen als in der Hochrechnung vom September erwartet und der Überschuss dürfte gegen 3 Mrd. betragen.
Insbesondere die kurz vor Buchungsschluss zu verzeichnenden Eingänge bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie tiefe Rückerstattungsforderungen bei der Verrechnungssteuer bewirken Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden. Aufgrund der Verbesserungen können die Einnahmenschätzungen teilweise auch in den Folgejahren nach oben korrigiert werden (Basiseffekt). Der Rechnungsabschluss 2010 ist derzeit noch im Gang. Das EFD wird am 16. Februar über das definitive Ergebnis orientieren.
Die Lagebeurteilung zeigt, dass sich die Haushaltssituation deutlich verbessert hat. Insbesondere im Jahr 2012 resultiert ein struktureller Überschuss von rund 1 Milliarde. Auch 2013 und 2014 ergeben sich strukturelle Überschüsse in der Höhe von rund 100 bzw. 200 Millionen.
Die Zahlen sind noch mit einiger Unsicherheit behaftet. Trotzdem lassen sie den Schluss zu, dass eine integrale Umsetzung des KOP 12/13 zur Einhaltung der Schuldenbremse insbesondere im Jahr 2012 nicht nötig ist. Aus Sicht des Bundesrates könnte deshalb wie schon im Voranschlag 2011 allenfalls auf das Massnahmenpaket IV «Aufgabenüberprüfung» verzichtet werden. Die längerfristigen Reformen, welche der Bundesrat in seinem Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung vom 14. April 2010 skizziert hat, werden weitergeführt. Die übrigen Massnahmen des KOP beurteilt der Bundesrat nach wie vor als nötig und sinnvoll, um den finanzpolitischen Spielraum zu erhalten. Dieser wird nötig sein, um insbesondere für die anstehenden Herausforderungen Mittel des Bundes bereitzustellen (z. B. Verkehrsinfrastruktur und Bildung). Der Bundesrat hält deshalb insbesondere an den Konsolidierungspaketen fest, welche er in eigener Regie umsetzen kann: Kompensation Stabilisierungsmassnahmen (I), Teuerungskorrektur (II), Querschnittskürzungen im Eigenbereich der Verwaltung (III), Korrektur Passivzinsen (V), einnahmenseitige Massnahmen (VI).
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat heute die Finanzkommission des Ständerates über das Resultat der Lagebeurteilung und die Haltung des Bundesrates informiert.
Eidgenössisches Finanzdepartement