EU-Beitrittsgesuch nach 24 Jahren zurückgezogen – Die Schweiz wird ein eigenständiges Land bleiben.
Das freut alle Schweizer Patriotinnen und Patrioten: Der Schweizer Nationalrat hat gestern am 1.3.2016 mit grosser Mehrheit von 126 zu 46 Stimmen das Beitrittsgesuch der Schweiz an die EU, das 1992 eingereicht wurde, nach 24 Jahren endlich zurückgezogen. Die Schweiz wird damit auch zukünftig ein neutrales, eigenständiges Land bleiben und nicht der EU beitreten.
Schweizer Bundesrat stellte 1992 ein Beitrittsgesuch an die EU
Das Schreiben wurde vom Bundesrat am 26. Mai 1992 an die damals noch EG genannte EU eingereicht. Doch noch im gleichen Jahr, am 6. Dezember 1992, lehnte das Volk den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR ab. Damit wurde das Beitrittsgesuch vorerst auf Eis gelegt.
Historische Klarstellung nach 24 Jahren: Schweiz wird nicht der EU beitreten
Trotzdem schaffte es das Parlament während 24 Jahren nie, das Gesuch formell zurückzuziehen. Bis gestern, am 1. März 2016. Lukas Reimann der SVP St. Gallen schaffte mit seiner Motion nun, was vorher niemand wagte: Das EU-Beitrittsgesuch wird formell und offiziell zurückgezogen. Damit fand der SVP-Vorstoss – sogar gegen das Votum von Bundesrat Burkhalter – mit 126 zu 46 Stimmen eine wuchtige Mehrheit.
Der Motionär Lukas Reimann SVP meinte: Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU geschähen vor dem Hintergrund, dass das Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert sei. Im Hinblick auf neue EU-Verhandlungen sei es allerhöchste Zeit, das EU-Beitrittsgesuch formell und offiziell zurückzuziehen.
In der Vergangenheit war wegen des hängigen, und nie zurückgezogenen Beitrittsgesuchs öfters die Befürchtung aufgekommen, dass die EU die Schweiz in Verhandlungen nicht als eigenständiges Land behandle, wie zum Beispiel Russland oder die USA, sondern als zukünftiges Mitglied der EU. Der Rückzug des Beitrittsgesuchs sollte dahingehend nun endlich – nach 24 Jahren – Klarheit schaffen: Die Schweiz wird nicht der EU beitreten, sondern immer eigenständig bleiben.
Die Motion muss nun nur noch vom Ständerat beraten werden.
Quelle: parlament.ch