Die staatliche Domain-Registrierungsstelle „Switch“ verkauft seit 2009 selber auch Hosting-Dienstleistungen, die sie in Deutschland einkauft an Schweizer Kund und konkurriert damit natürlich mit ihrem staatlich erworbenen Bekanntheitsgrad die privatwirtschaflichen Schweizer Anbieterfirmen. Diese 10 harten Konkurrenten im Hosting-Geschäft haben sich nun zusammengeschlossen und wehren sich. Sie fordern, dass die staatliche Switch nicht auf der gleichen Internetseite und unter gleichem Internetnamen, auf der alle Schweizer Domains reserviert werden müssen, weitere Services verkaufen darf. Das ist ja, wie wenn das Strassenverkehrsamt nebenbei Autos verkaufen würde.
Mit Urteil vom 3. Juni 2010 hob das Handelsgericht des Kantons Zürich die am 25. September 2009 gegen SWITCH angeordnete superprovisorische Massnahme auf. Die zehn am Verfahren beteiligten Provider sowie rund 50 weitere Provider, welche das Verfahren unterstützt hatten, sind vom aktuellen Urteil des Handelsgericht enttäuscht und prüfen nun weitere rechtliche Schritte.
Im jüngsten Urteil bestätigt das Handelsgericht zwar, dass SWITCH ihre Monopolstellung in rechtswidriger Weise missbraucht, um ihre Tochtergesellschaft switchplus im Markt zu bevorzugen. Das Gericht vertrat allerdings die Auffassung, dass der drohende Schaden der Provider nicht genügend nachgewiesen sei, um die Aufrechterhaltung der vorsorglichen Massnahme zu rechtfertigen.
Das Urteil bezieht sich auf die Website, welche zum Zeitpunkt der Eingabe des Begehrens im September 2009 online war. Damals bot switchplus nur Domainregistrierungsdienstleistungen an. Mittlerweilen bietet switchplus Hosting- und Maildienste an und bewirbt auch diese unter Einsatz der Ressourcen und der Bekanntheit von SWITCH. Pikant ist, dass SWITCH diese Dienstleistungen nicht selber erbringt, sondern in Deutschland bezieht und auf dem Schweizer Markt als Reseller weiterverkauft.
„Wir sind nach wie vor der Meinung, dass SWITCH mit switchplus ihre Marktmacht missbraucht und den Wettbewerb verzerrt. Wir prüfen jetzt die möglichen weiteren Schritte“, sagt Roger Hofstetter, CEO von Genotec AG und Vorstandsmitglied von simsa, in Vertretung der Klageparteien.
Die Provider erwägen, die Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Zürich anzufechten. Nach wie vor laufen Anzeigen bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission sowie beim Bundesamt für Kommunikation. Diese Behörden haben bis jetzt aber nichts unternommen, was den Marktmissbrauch durch SWITCH gestoppt hätte.