Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderungen konzentrieren sich vorwiegend auf den wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Landwirtschaft, wie die Unterstützung von Ernteversicherungen, vereinfachte Projekte für Landschaftsqualität und geplante Kürzungen von Direktzahlungen wurden wieder gestrichen.
Das landwirtschaftliche Verordnungspaket AP22+ soll den Schwerpunkt auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft legen, teilt der Bundesrat mit.
Unterstützung von Ernteversicherungen
Zu den wichtigsten Neuerungen der AP22+ gehört die Einführung von Beiträgen für die Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung, um die Risiken abzudecken, die für die Betriebe in grossem Umfang auftreten können, nämlich Trockenheit und Frost. Gemäss dem Landwirtschaftsgesetz zahlt der Bund Beiträge von höchstens 30 Prozent der Prämien direkt an den Versicherer. Da es sich bei dieser Massnahme um eine Anschubfinanzierung handelt, sind die Beiträge auf 8 Jahre befristet. Die neue Verordnung regelt die Bedingungen für die Zahlung der Beiträge.
Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken
Mit der AP22+ wird eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken geschaffen. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsinstitutionen und privaten Akteurinnen und Akteuren aus der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Tierzucht und Tiergesundheit, gestärkt werden.
Bauer-Ehepartner muss neu versichert sein
Das Parlament hat im Rahmen der AP22+ beschlossen, dass für die Auszahlung von Direktzahlungen neu vorausgesetzt wird, dass regelmässig auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartner über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen. Dem Verordnungsentwurf zufolge deckt der Versicherungsschutz die Risiko-Vorsorge (Invalidität und Todesfall) und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall ab. Die entsprechenden Bestimmungen treten 2027 in Kraft.
Neue Projekte zur Förderung der Schweizer Landschaftsqualität
Im Rahmen der AP22+ werden die bisher separaten Projekte zur Förderung der Vernetzung und zur Förderung der Landschaftsqualität zusammengeführt. Mit dieser Änderung soll die Massnahme gegenüber heute vereinfacht werden, indem die administrativen Anforderungen vereinheitlicht und reduziert werden. Der neue Beitrag wird erst nach Bewilligung der neuen Projekte durch das BLW ab 2027 ausgerichtet.
Biodiversitätsförderflächen werden verschoben
Nach der Verabschiedung der Motion 23.3846 Friedli «Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr» in der Wintersession 2023 durch das Parlament hat der Bundesrat das Inkrafttreten dieser Anforderung auf das Jahr 2025 verschoben. Deren Einführung war im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» beschlossen worden. Der Bundesrat unterbreitete ausserdem Vorschläge zur Vereinfachung der Umsetzung dieser Massnahme.
Keine Kürzung des Direktzahlungskredits 2024
In der Wintersession 2023 hat das Parlament auf eine Kürzung des Direktzahlungskredits 2024 um rund 55 Millionen Franken verzichtet. Die Direktzahlungen bleiben folglich stabil auf dem Niveau von 2023. Aus diesem Grund hob der Bundesrat heute die pauschale Kürzung um 2,2 Prozent bei der Auszahlung aller Direktzahlungen wieder auf, die am 1. November 2023 aus Spargründen beschlossen worden war.
Quelle: Der Bundesrat, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF