Bern, 03.06.2010 – Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement