50 Franken Gutschrift auf die nächste Billag-Rechnung – Bundesrat will zu viel eingezogene Mehrwertsteuer-Millionen zurückzahlen

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50 Franken Gutschrift für jeden Haushalt auf die "Billag"-Rechnung 2021: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Dank SVP Flückiger-Bäni: 50 Franken Rückerstattung für jeden Haushalt

Das Parlament hat die Motion von Sylvia Flückiger-Bäni (SVP) überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben. Bisher haben rund 30'000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.

Warum dauerte das 4 Jahre? Zu viel bezahlte Mehrwertsteuer wird einfach als Gutschrift bei der nächsten Billag-Rechnung abgezogen

Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren. Warum dass diese banale Umsetzung der Gutschrift auf die Billag-Gebühren so lange gedauert hat (von 2015 bis heute 2019), wissen wohl nur die Götter im Bundeshaus.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen – sie konnten die Mehrwertsteuer ja abziehen

Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken unrechtmässige Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im Jahr 2021 ausgeführt werden.

Quelle: BAKOM – Bundesamt für Kommunikation

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