Die SBB haben 2018 einen Rekordgewinn von 568 Millionen Franken erzielt. Das entspricht einer Zunahme um über 40 Prozent! Zugleich haben die SBB aber auch von den Steuerzahler fast 3,5 Milliarden erhalten. Die Steuerzahler erhalten leider kein Geld zurück, doch der aktuelle Preisüberwacher Stefan Meierhans hat sich dafür mit der SBB auf ein Massnahmenpaket für einige SBB-Kundinnen und -Kunden geeinigt. So erhalten zum Beispiel alle Besitzer eines Halbtax-Abos eine Gutschrift auf ihr Kundenkonto von 15 Franken, das sie sich zwar nicht auszahlen lassen, aber mit dem sie etwas anderes der SBB kaufen können. Auch für weitere Stammkund schmeisst die SBB mit Gutscheinen nur so um sich. Hier sehen Sie, ob auch Sie davon profitieren:
Gutschriften auf das Kundenkonto und Klassenwechsel-Gutscheine für Halbtax-Reisende
Sämtliche Reisende, die am Stichtag 1. August 2019 im Besitz eines Halbtax-Abos sind, werden bis spätestens Ende November 2019 eine automatische Gutschrift auf ihrem ÖV-Kundenkonto in Höhe von 15 Franken erhalten.
Darüber hinaus werden allen Halbtax-Reisenden bereits im Mai 2019 Gutscheine für Klassenwechsel im Gesamtwert von 20 Franken per Post zugestellt. Diese Gutscheine sind am Schalter oder im Fernverkehr direkt beim Zugpersonal bis zum 31. Januar 2020 einzeln oder kumuliert einlösbar. Werden die Gutscheine beim Zugpersonal eingelöst, entfällt in diesem Fall der ansonsten geltende Mindestbetrag. Damit sind mit diesen Gutscheinen auch spontane Klassenwechsel z.B. bei hoher Zugauslastung möglich.
100 Franken-Gutscheine für Besitzerinnen und Besitzer von Strecken-, Modul- und Ausflugs-Abos
Im Mai 2019 erhalten alle Inhaber eines Strecken-, Modul- und Ausflugs-Abos (Stichtag 31. Dezember 2018), einen Gutschein über 100 Franken (aufgeteilt in verschiedene Beträge) per Post zugeschickt. Dieser Gutschein ist am Schalter für jede Transportdienstleistung der SBB oder in der Bordgastronomie bis zum 31. Januar 2020 einlösbar. Diese Gutscheine können insbesondere auch für Preisreduktionen beim Kauf bzw. bei der Erneuerung von Abonnementen eingesetzt werden.
GA Hinterlegungsgebühr wird definitiv abgeschafft
Die Branche und der Preisüberwacher hatten infolge der Mehrwertsteuersenkung 2018 als Übergangsmassnahme vereinbart, auf die Gebühr von 10 Franken je Hinterlegung zwischen März 2018 und Februar 2019 zu verzichten. Nun wird die GA-Hinterlegungsgebühr definitiv abgeschafft. Im Interesse einer Nahtloslösung trat diese Massnahme bereits per 1. März 2019 in Kraft. Für die GA-Reisenden kann die Hinterlegung in erheblichen Rückerstattungsbeträgen auf ihrem ÖV-Kundenkonto resultieren.
Wann erhalte ich die SBB Gutschrift und Gutscheine? Weiterer Geldsegen am 1. April 2020 möglich
Neben den genannten Gutschriften und Gutscheinen wird auch das Kontingent der Sparbillette 2019 erhöht. Das Sparbillett-Angebot wird Einsparungen gegenüber dem regulären Preis in der Höhe von 100 Millionen Franken ermöglichen. Davon können mit Ausnahme der GA-Kundinnen und -Kunden alle Reisenden – ob mit oder ohne Abo – profitieren. Sollte das Rabattziel von 100 Millionen Franken um mehr als 13 Millionen Franken verfehlt werden, wird der Differenzbetrag vor dem 1. April 2020 allen bestehenden Halbtax-Reisenden auf deren ÖV-Kundenkonten gutgeschrieben.
Quelle: Der Preisüberwacher – alle Preisangaben ohne Gewähr