So flink kannte man den Bundesrat in Bern ja bisher gar nicht: Drei Tage nach dem überraschenden JA der Schweizer zu einer selbstbestimmten Zuwanderungspolitik, hat der Bundesrat hat heute Mittwoch bereits erste Beschlüsse zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung über die Zuwanderung gefasst und informierte die Medien über die nächsten geplanten Schritte. Wir zeigen Ihnen, wie es mit der angenommenen Zuwanderungs-Initiative der Schweiz weitergeht:
Drei Tage nach JA schon Schritte für weiteres Vorgehen festgelegt
Drei Tage nach dem Ja von Volk und Ständen zum Systemwechsel bei der Zuwanderung hat der Bundesrat heute Mittwoch nach einer Gesamtschau schon die Schritte für das weitere Vorgehen festgelegt. Der Bundesrat wird sich in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin intensiv mit der Umsetzung des neuen Zuwanderungssystems befassen, die offenen Fragen Schritt für Schritt klären und sich für die bestmöglichen Lösungen einsetzen, sowohl innen- wie auch aussenpolitisch.
Der neue Verfassungstext verpflichtet den Bundesrat, innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem für alle Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Das FZA ist in dieser Frist neu zu verhandeln und dem neuen schweizerischen Zuwanderungssystem anzupassen. Bis zu einer allfälligen Revision oder einer eventuellen Kündigung gilt das FZA unverändert.
Umsetzungskonzept bis Juni
Der Bundesrat kam in seiner Sitzung zum Schluss, dass als erstes ein Umsetzungskonzept für die nötigen Gesetzgebungsarbeiten braucht. Dieses ist dann auch eine Voraussetzung, um mit der EU die nötigen Verhandlungen aufzunehmen. In der Zwischenzeit werden exploratorische Gespräche geführt.
Das EJPD wird dieses Konzept in Zusammenarbeit mit EDA und WBF erarbeiten und dem Bundesrat bis Ende Juni unterbreiten, bis Ende Jahr soll dann ein Gesetzesentwurf vorliegen. Das EJPD wird auch die nötigen Ausführungsverordnungen entwerfen. Diese Verordnungen könnten nötigenfalls auch dann zum Zug kommen, wenn die Umsetzung auf Gesetzesebene nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Der neue Verfassungstext erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, das neue Zuwanderungssystem vorübergehend auf Verordnungsstufe zu regeln.
Verhandlungen über FZA
Parallel zur gesetzgeberischen Arbeit strebt das EJPD zusammen mit dem EDA eine baldige Sitzung des «Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU» an. In diesem Gremium soll die Ausgangslage gemeinsam erörtert werden.
Im Zuge seiner Arbeiten wird das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA auch klären, ob das Abkommen über die Erweiterung des FZA auf Kroatien im Rahmen einer Neuverhandlung des FZA oder vorgängig geregelt werden soll.
Interessenlage beider Seiten klären
Um den innen- und den aussenpolitischen Prozess der Umsetzung zeitlich und materiell so weit wie möglich aufeinander abzustimmen, hat der Bundesrat am Mittwoch das EDA damit beauftragt, mit den Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten umgehend Kontakt aufzunehmen. Die Mitglieder des Bundesrates werden ihre bilateralen Treffen in den nächsten Wochen und Monaten für diesen Zweck nutzen.
Ziel ist es zum einen, die EU und ihre Mitgliedstaaten über die laufenden innenpolitischen Arbeiten zu informieren. Zum andern sollen diese Kontakte und exploratorischen Gespräche auch dazu dienen, im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen die Interessenlage beider Seiten zu klären.
Quelle: Der Bundesrat
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