Mehrwertsteuer beträgt ab 1. Januar 2011 neu für sieben Jahre 8% zugunsten der Invaliden

Nicht zu verwechseln ist die Anhebung der MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) mit der Reform zur Vereinfachung der MWST. Der erste Teil der Reform mit über 50 Massnahmen war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden und trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Der zweite Teil der Reform ist noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht und das Wachstum der Volkswirtschaft angekurbelt werden.

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