Bern, 21.04.2010 – Die von Volk und Ständen 2009 gutgeheissene Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) kann auf den 1. Januar 2011 in das neue Mehrwertsteuergesetz überführt werden. Der Bundesrat hat heute Mittwoch die entsprechende Verordnung verabschiedet. Zudem werden die Umsatzgrenze und die Steuerschuldgrenze für Steuerpflichtige angepasst, die nach Saldosteuersätzen abrechnen.
Am 27. September 2009 haben Volk und Stände beschlossen, die MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der IV zu erhöhen. Die Erhöhung der Steuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zeitlich auf sieben Jahre befristet. Für diese Dauer werden der Normalsatz von derzeit 7,6 auf neu 8 Prozent, der reduzierte Steuersatz von derzeit 2,4 auf 2,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,6 auf 3,8 Prozent angehoben.
Neben der Überführung der neuen Sätze in das aktuelle MWST-Gesetz war auch eine Anpassung der Limiten bei der Saldosteuersatzmethode nötig. Damit wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Personen auch nach der Erhöhung der Steuersätze diese vereinfachte Abrechnungsmethode anwenden können. Die Umsatzlimite wird für die sieben Jahre von 5 Millionen Franken auf neu 5’020’000 Franken und die Steuerschuldgrenze von 100’000 Franken auf neu 109’000 Franken angehoben. Steuerpflichtige Personen, die pro Jahr nicht mehr als den entsprechenden Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen und im gleichen Zeitraum die Steuerschuldgrenze nicht überschreiten, können nach der Saldosteuer-satzmethode abrechnen.