Handelsregister soll modernisiert werden – alles via Internet und weniger Aufwand für kleine Betriebe

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Bern, 19.12.2012 – Der Bund soll ein elektronisches Handelsregister aufbauen, das weiterhin von den Kantonen geführt wird. Damit können die Handelsregistereinträge künftig direkt im Internet veröffentlicht werden. Zudem sieht der Bundesrat mehrere Erleichterungen für KMU vor. Er hat seine Vorschläge am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Handelsregister seit 1937 nie umfassend revidiert

Seit 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Die Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister erarbeitete im 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen. Sie kam zum Schluss, dass eine Modernisierung notwendig ist, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird. Grundlegende Erneuerungen und Verbesserungen sind ohne die Anpassung der geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts jedoch nicht möglich.

Vollständige Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Handelsregisters

Der 30. Titel des Obligationenrechts zum Handelsregister wird vollständig überarbeitet. Ein zentraler Punkt der Modernisierungsbemühungen ist der Aufbau einer nationalen Infrastruktur des Handelsregisters durch den Bund. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig. Durch die vorgesehenen Massnahmen wird der Vollzug des Handelsregister- und Gesellschaftsrechts einheitlicher und die Verfahren werden kürzer.

Öffentliches Register über alle im Handelsregister eingetragene Personen

Die AHV-Versichertennummer soll auch im Bereich des Handelsregisters systematisch für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden können. Das mit ihrer Hilfe zu erstellende Personenregister wird der Öffentlichkeit aktuelle und zuverlässige Auskünfte über alle im Handelsregister eingetragenen Personen liefern. Die AHV-Versichertennummer wird nicht öffentlich sein.

Zukünftig alles via Internet

Handelsregisteranmeldungen und -belege sind mittelfristig ausschliesslich elektronisch einzureichen. Im Gegensatz zu anderen Staaten werden aber weiterhin alle Personen, also nicht nur Rechtsanwälte oder Urkundspersonen, eine Eintragung im Handelsregister veranlassen können.

Administrative Entlastung für kleine Unternehmen

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sollen ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden können, sofern sehr einfache Verhältnisse vorliegen. Für solche Unternehmen wird folglich die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung aufgehoben.

Der Geltungsbereich des Revisionsaufsichtsgesetzes wird präzisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen angepasst. Dadurch können Revisionsstellen von kleineren und mittleren Unternehmen entlastet werden.

Die Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts und des Revisionsaufsichtsrechts dauert bis 31. März 2013.

 

Quelle: Der Bundesrat
Bild: © HappyTimes

  

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