Die Kantonsverfassungen sind neu auch auf Italienisch verfügbar

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Kantonsverfassungen sind neu auch für italienisch sprechende Schweizer lesbar © HappyTimes Piazza Grande in Locarno TI

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Bern, 19.11.2012 – Die Bundeskanzlei stellt der Öffentlichkeit die italienischen Übersetzungen der Kantonsverfassungen, die vom Bund garantiert worden sind, zur Verfügung. Neu sind die Texte der kantonalen Verfassungen in den drei Amtssprachen in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes abrufbar. Mit diesen italienischen Veröffentlichungen finden langjährige Arbeiten ihren Abschluss. Sie sind Teil der Umsetzung des Sprachengesetzes.

Die Kantonsverfassungen auf Italienisch sind nun Teil des Online-Angebots der Bundes­kanzlei für das breite Publikum. Diese Veröffentlichung ist aus einer Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum amtliche Veröffentlichungen und der Italienischen Abteilung der Sprachdienste der Bundeskanzlei hervorgegangen. Sie gehört zu den Umsetzungsmassnahmen der neuen Sprachengesetzgebung; mit ihr soll die Präsenz des Italienischen im Internet verstärkt werden. Die Massnahme ist zudem Teil der Neugestaltung des Rechtsportals der Bundesverwaltung.

Zwar haben die Texte der Kantonsverfassungen in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes keine rechliche Verbindlichkeit; ihnen kommt nur Informationsfunktion zu. Zudem werden die Texte nur nachgeführt, soweit den Kantonsverfassungen die Bundes­garantie gewährt wurde. Mit ihnen wird aber gleichwohl der landesrechtliche Teil der Systematischen Rechtssammlung, der in diesem Bereich bisher nur auf Deutsch und Französisch zur Verfügung stand, vervollständigt und bereichert.

Künftig werden die italienischen Texte der Kantonsverfassungen im gleichen Rhythmus aktualisiert wie die deutschen und die französischen. Sie sind im Internetangebot der Bundesverwaltung unter folgender Adresse zugänglich: www.admin.ch  > Gesetzgebung > Systematische Samlung > Landesrecht > 1 Staat – Volk -Behörden > Bund und Kantone. Die Texte sind nach dem üblichen Muster der Systematischen Rechts­sammlung aufbereitet, sodass die Leserin oder der Leser bequem von einer Sprachfassung zur andern wechseln kann. Die Texte können im PDF-Format heruntergeladen oder im HTML-Format konsultiert werden.

 

Quelle: Bundeskanzlei
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