Billag Rechnung 2019 wird günstiger – Hier können Sie sich zudem von der Radio- und Fernsehgebühr befreien lassen

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Am 1. Januar 2019 wird die neue Radio- und Fernsehabgabe in der Schweiz eingeführt. Die neue Gebühr wird nicht mehr von der Firma Billag eingezogen sondern von der Serafe. Die Radio- und TV-Gebühr beträgt zudem neu 365 Franken, und finanziert zur Hauptsache die Staatssender der SRG. Wir informieren Sie über das neue Erhebungssystem und die gestaffelte Rechnungsstellung und stellen Ihnen im Artikel unten einen Link zur Verfügung, unter dem Sie sich von der verhassten TV- und Radio-Gebühr befreien lassen können. Zudem teilen wir ihnen die erfreuliche Botschaft mit, dass die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer, der Bevölkerung zurückbezahlt wird!

Neue TV- und Radio Gebühr ab 2019

Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500'000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35'590 Franken pro Jahr angewendet.

Ca. 50 Franken – Zu viel bezahlte Mehrwertsteuer wird an Bevölkerung zurückbezahlt

Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.

Neue Serafe TV-Gebühr – im ersten Jahr erhalten alle 2 Rechnungen – Bund macht es unnötig kompliziert

Allen Haushalten werden 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt. Wir erklären Ihnen die Abweichungen im ersten Jahr: Der Bund macht es unnötig kompliziert und möchte die Rechnung für die TV-Gebühr schön über die 12 Monate des Jahres verteilt erhalten, und nicht alle auf einen Chlapf. Deshalb hat er die Schweizer Haushalte in zwölf Gruppen eingeteilt und versendet nun gestaffelt jeden Monat einer Gruppe die Jahresrechnung. A wie Ammanns erhalten im Januar die Jahresrechnung, Z wie Zurbriggens im Dezember. Soweit so gut.

Damit die Zurbriggens aber auch für Januar bis November Gebühren bezahlen müssen und nicht gratis davonkommen, erhalten alle Haushalte im Januar erstmal eine Teil-Rechnung. Von Januar bis zu dem Monat, an dem sie die Jahresrechnung erhalten. Und im laufe des Jahres erhalten die Haushalte dann eine zweite Rechnung, die Jahresrechnung.

Warum werden TV-Gebühren nicht wie die Steuern gleichzeiti für alle fällig?

Ab nächstem Jahr 2020 gibts dann nur noch die Jahresrechnung.  Ausser wir wechseln wieder den Rechnungssteller und künden der Serafe, dann geht das Theater mit Teil- und Jahresrechnung wieder von vorne los… Warum der Bund den Wechsel des Rechnungsstellers nicht gerade auch dazu nutzt um einfach für alle im Januar die Jahresgebühr in Rechnung zu stellen weiss niemand. Die Steuern werden ja auch für alle gleichzeitig fällig und nicht gestaffelt nach Haushalten.

Billag Umzug melden: Beim Umzug muss Adresswechsel nicht mehr gemeldet werden

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe neu auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig nichts mehr unternehmen – im Gegensatz zum Vorgehen bei der früheren Firma Billag, die selbst für Verstorbene noch Rechnungen versandte, wenn die Hinterbliebenen vergassen sie abzumelden. Das ist neu eine Verbesserung.

Hier von Billag Radio und TV Gebühr 2019 befreien lassen

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, sowie all jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder ein Radio (auch kein Autoradio) noch einen Fernseher, kein Smartphone oder Tablet mit entsprechendem TV-App oder einen Computer mit Internetanschluss und einem installierten TV-App oder TV-Abo besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung hier eine Befreiung beantragen.

Hier können Sie sich direkt von der neuen Billag / Serafe-Gebühr befreien lassen:

PDF zur Gebühren-Befreieung herunterladen


Unternehmensabgabe wird für alle Firmen fällig ab 500'000 Franken Umsatz

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500'000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Firmen auf der Website der ESTV.

Quelle: Admin.ch/ BAKOM

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