Die Nationalbank in Bern © HappyTimes
Bern, 15.08.2012 – Der Bundesrat hat heute erweiterte Verhaltensregeln für die Bundesangestellten zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen verabschiedet. Diese treten am 15. September 2012 in Kraft.
Umgang mit Insiderwissen
Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank von Anfang Jahr liess der Bundesrat durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) die Aktualität und Vollständigkeit der für die Angestellten der Bundesverwaltung geltenden Regelungen zum Umgang mit Insiderwissen überprüfen. Das Resultat dieser Arbeiten führte zu Anpassungen in der Bundespersonalverordnung und zur Überarbeitung des bestehenden Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung. Beides hat der Bundesrat heute verabschiedet und tritt am 15. September 2012 in Kraft.
Ruf des Bundes wesentlich vom Vertrauen der Bevölkerung abhängig
Der Ruf des Bundes ist wesentlich vom Vertrauen abhängig, das ihm die Bevölkerung entgegenbringt. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass sich die Angestellten jederzeit korrekt verhalten. Die Grundsätze korrekten Verhaltens hat der Bundesrat in der Bundespersonalverordnung verdeutlicht.
So hat er bestehende Regelungen ergänzt, namentlich das Geschenkannahmeverbot. So ist zum Beispiel in Beschaffungs- und Entscheidprozessen auch die Annahme von geringfügigen und sozial üblichen Vorteilen untersagt.
Auch unentgeltliche Nebenbeschäftigungen sind zu melden
Ergänzt wurde auch die Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen, indem auch unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten zu melden sind, sofern Interessenkonflikte bestehen können. Dies könnte zum Beispiel auch eine unentgeltliche Beratertätigkeit in einem Unternehmen sein, das Aufträge vom Bund erhält.
Eigengeschäft neu geregelt – Lehre als Affäre Hildebrand
Darüber hinaus hat der Bundesrat die gesetzliche Treuepflicht durch neue Bestimmungen konkretisiert, indem er die Eigengeschäfte geregelt hat. Dies vermutlich als Lehre aus der Affäre Hildebrand, in der die Familie des Direktors der Schweizerischen Nationalbank grosse Währungsgeschäfte tätigte. Nationalrat Christoph Blocher hatte diese Währungsgeschäfte ans Licht gebracht.
Ebenfalls revidiert wurde die Ausstandspflicht und den Umgang mit Einladungen.
Departemente können neuen Kodex noch verschärfen
Die Departemente und Verwaltungseinheiten können diese Regelungen weiter konkretisieren und für sensible Bereiche oder Funktionen auch strenger regeln.
In einem weiteren Schritt hat der Bundesrat die Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen in den totalrevidierten Verhaltenskodex Bundesverwaltung einfliessen lassen.
Dieser neue Verhaltenskodex wird allen Angestellten abgegeben.
Quelle: Der Bundesrat
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