Bern, 09.02.2012 – Für den Vollzug der Umweltgesetzgebung in den Jahren 2012 bis 2015 erhalten die Kantone im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs rund 883 Millionen Franken. Gut 200 Programmvereinbarungen wurden zwischen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den 26 Kantonen abgeschlossen.
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 richtet der Bund namentlich im Umweltbereich seine Subventionen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen mit einer Laufzeit von 4 Jahren aus. In diesen Programmvereinbarungen legen das BAFU und die Kantone gemeinsam die zu erbringenden Leistungen und die verfügbaren Bundesbeiträge fest. Dieses Vorgehen gibt den Kantonen mehr Handlungsspielraum. Die Bilanz der ersten Programmperiode (2008-2011) fällt positiv aus. Die partnerschaftlich mit den Kantonen durchgeführten Kontrollen zeigen, dass die Kantone die vereinbarten Leistungen in der Regel in hoher Qualität und fristgemäss bis Ende 2011 erbracht haben.
200 Programmvereinbarungen in 9 Programmen
Für die Periode 2012-2015 wurden zwischen BAFU und Kantonen gut 200 Programmvereinbarungen über Bundesbeiträge von insgesamt 883 Millionen Franken abgeschlossen. Die Vereinbarungen betreffen 9 Aufgabenbereiche, für die Bund und Kantone im Verbund zuständig sind. Diese umfassen die Umweltbereiche Lärmschutz (126 Mio.), Schutzbauten gemäss Waldgesetz (77 Mio.), Schutzbauten gemäss Wasserbaugesetz (200 Mio.), Schutzwald (237 Mio.), Waldwirtschaft (56 Mio.), Biodiversität im Wald (38 Mio.), Wild- und Wasservogelschutzgebiete (10 Mio.), Natur- und Landschaftsschutz (107 Mio.) sowie Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO-Weltnaturerbe (32 Mio.) Neu ist zudem das Programm Revitalisierungen. Da die rechtlichen Grundlagen dazu, nämlich die Änderung des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung, erst 2011 in Kraft traten, ist der Zeitplan für dieses Programm leicht verschoben; die Vertragsabschlüsse finden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 statt. Die entsprechenden Subventionen sind zu den bereits zugewiesenen 883 Millionen Franken hinzuzuzählen.
Die Zunahme um gut 200 Millionen Franken im Vergleich zur ersten Programmperiode 2008-2011 (rund 650 Mio.) ist darauf zurückzuführen, dass in der ersten Periode Projekte mit einer Gesamtsumme von über 200 Millionen Franken noch durch mehrjährige altrechtliche Verträge abgegolten wurden und somit nicht in den Programmvereinbarungen erfasst waren. Heute bestehen nur noch im Lärmschutz (18 Mio.) und in geringem Ausmass im Bereich Schutzbauten gemäss Wasserbaugesetz altrechtliche Projekte.
Mit Abstand am meisten Bundesmittel werden wiederum in den Bereichen Schutzwald und Schutzbauten gemäss Wasserbaugesetz investiert. Auch zwischen den Kantonen gibt es Unterschiede: Am meisten Mittel fliessen in die flächenmässig grössten Kantone, nämlich Bern (125 Mio.), Wallis (101 Mio.) und Graubünden (100 Mio.).
Im Rahmen dieser Programmvereinbarungen beteiligt sich der Bund an den Verbundaufgaben von Bund und Kantonen im Umweltbereich. Eine Ausnahme bilden die Dritte Rhônekorrektion sowie grosse Einzelprojekte in den Bereichen Schutzbauten gemäss Wasserbau- und Waldgesetz. Die Abgeltung erfolgt hier mittels Einzelverfügungen. Gesamthaft wird das BAFU den Kantonen für den Zeitraum 2012 bis 2015 rund 1,4 Milliarden Franken aus dem ordentlichen Budget zur Verfügung stellen.
Keine Einsprachen seitens der Kantone bzw. Dritter
Die bereinigten Programmvereinbarungen wurden Ende Dezember 2011 den Kantonen zugestellt. Vor ihrem Inkrafttreten mussten die Vereinbarungen im Bundesblatt publiziert werden. Die 30-tägige Publikationsfrist lief am 4. Februar 2012 ungenutzt ab. Somit werden die Programmvereinbarungen nun von den Kantonen und vom BAFU unterzeichnet und rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Quelle: Bundesamt für Umwelt
Bild: cc Coop.ch – Coop pro Natura Naturwiese