Menschen nach einem Fehler jahrelang in kleinen Räumen einzusperren, ein Gefängnis zu bauen für sie, sie dann zu bewachen und zu bekochen, ist enorm aufwändig und kostenintensiv – und zudem äusserst mittelalterlich. Da gibt es doch heute modernere Varianten, wie die Fussfessel, das sogenannte „Electronic Monitoring“, kurz EM. Diese Strafvollzugs-Art soll ausgeweitet werden, damit weniger Personen in archaischen Gefängnissen eingesperrt, aber trotzdem bestraft und im Auge behalten werden. Diese positive Idee schlug der Bundesrat heute vor. Wir erklären Ihnen, wie eine Fussfessel eigentlich funktioniert:
Was ist die Fussfessel „Electronic Monitoring“ EM?
Beim Electronic Monitoring, kurz EM, wird die Freiheit mittels eines in der Regel an einem Fussgelenk angebrachten permanent zu tragenden Senders eingeschränkt. Die Massnahme wird als eine Form des Vollzugs einer Freiheitsstrafe eingesetzt. Die tragende Person muss sich an einen strikten Tages- und Wochenplan halten und darf sich nur innerhalb gewisser Grenzen bewegen, meistens nur innerhalb des Wohngebäudes, womöglich noch bis zur Arbeitsstelle. Und vielleicht noch bis zum nächsten Einkaufsladen. Denn kochen muss der digital Gefangene für sich selber.
Roman Polanski trug eine Fussfessel in der Schweiz
Prominenter Fussfessel-Träger in der Schweiz war der Filmregisseur Roman Polanski, der 2009 in seinem Promi-Chalet in Gstaad ausharren musste. Mit einem Sender am Fuss, zwar in Luxus, aber trotzdem eingesperrt und seiner Freiheit beraubt.
Wann kann eine Fussfessel / Electronic Monitoring eingesetzt werden?
Nach Artikel 79b Absatz 1 StGB kann Electronic Monitoring eingesetzt werden
- als Alternative zum Vollzug einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis zu 12 Monaten
- am Ende des Vollzugs einer Freiheitsstrafe, für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten,
als Vollzugsöffnung
Der Bundesrat prüft nun, ob die Fussfessel auch schon bei kürzeren Freiheitsstrafen ab 5 Tagen und länger, bis zu 24 Monate (2 Jahre) eingesetzt werden könne.
Voraussetzung für Fussfessel (EM) statt Gefängnis
- Voraussetzung für das Tragen einer Fussfessel statt Gefängnis ist natürlich zuerst, dass keine Wiederholungsgefahr besteht, dass von der Person also keine (weitere) Gefahr für die anderen Menschen zu erwarten ist.
- Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Fluchtgefahr besteht.
- Sowie ein fixer Wohnort. Das ist schon die erste Hürde für ausländische Straftäter um statt Gefängnis eine Fussfessel tragen zu dürfen: Die Mehrheit der Fussfessel-Träger ist denn auch Schweizer.
- Um statt Gefängnis eine Fussfessel tragen zu dürfen, muss der Schuldige heute noch einen Antrag stellen, das passiert nicht automatisch.
- Die verurteilte Person muss einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche nachgehen. Auch Haushalt und Kindererziehung zählen dazu.
So kann Mutti also weiterhin fröhlich mit dem blinkenden Sender am Knöchel kochen und den Haushalt schmeissen, begleitet vom rhythmischen Piepen der Fussfessel – und etwas angstvoll beäugt von der Kinderschar, die plötzlich aufs Wort gehorchen. Es sollte die Fussfessel-Attrappe vielleicht auch als Fake-Gadget für Eltern geben.

Wie funktioniert eigentlich eine Fussfessel?
Eine Fussfessel ist eigentlich wie ein Handy am Fuss. Sie verfügt über GPS Ortung, Bewegungserkennung und eine 4G Anbindung. Bei einigen Modellen kann der Umgebungston von der Justiz mitgehört und zum Teil sogar über die Fussfessel mit dem Träger kommuniziert werden. Die Verurteilten sind also je nach Strafe wie im Gefängnis dauernd überwacht und kontrolliert.
Die neuen Modelle der Fussfesseln sehen schon fast schick aus:

Die Fussfessel wird von einem Computer in einer Zentrale der Strafbehörden 24 Stunden am Tag überwacht, die mehrere Fussfesseln über eine spezielle Software kontrolliert. Verlässt die Fussfessel das ihr erlaubte Gebäude / die erlaubte Region, dann wird ein Alarm an die Fussfessel und an die Zentrale ausgegeben. Auch wenn sich die Fussfessel zu schnell bewegt, oder wenn sie sich länger gar nicht mehr bewegt. Auch wenn man das Band durchtrennt oder an der Fussfessel herumwerkelt, wird ein Alarm ausgelöst.
Bei einem Alarm piept die Fussfessel laut. Neuere Modell können auch zuerst lautlos surren. Dann muss sich der Träger sofort melden, oder er wird von der Zentrale kontaktiert. Reagiert er nicht sofort, rückt ein Team aus oder die Fahndung wird ausgelöst. Das Recht zukünftig eine Fussfessel zu tragen erlischt natürlich mit einem Fluchtversuch und der Täter landet im richtigen Knast.
Das Fussband, die eigentliche „Fussfessel“, wird mit einem Elektronischen Schlüssel per Computer verriegelt und kann auch nur so wieder geöffnet werden. Das Öffnen löst einen Alarm aus.
Dass einem die Fussfessel bei einem Alarm einen elektrischen Schlag versetzt, konnten wir hingegen nicht ermitteln. Das scheint eine manchmal in US-Serien oder -Filmen gezeigte Übertreibung zu sein. Oder eine örtliche Besonderheit. In der Schweiz auf jeden Fall erhält man keinen elektrischen Schlag von der Fussfessel.
(Bild) So sieht eine elektronische Fussfessel aus

Die Fussfessel wird über einen Akku betrieben. Der Akku hält etwa 4 Tage lang. Spätestens dann muss die Fussfessel vom Träger mit einem Ladegerät wieder aufgeladen werden. Das Ladegerät kann kontaktlos magnetisch an die Fussfessel angeschlossen werden, wie man das auch bei Smartwatches kennt. Es gibt auch eine Ladeversion mit eigenem Akku, wie bei einer Powerbank, für das mobile Aufladen unterwegs.
App für Opfer um den Tätern nicht zu begegnen
Auf der Opfer-Seite steht hingegen eine App zur Verfügung für Personen, die vom Träger der Fussfessel betroffen waren. Sie erhalten einen Alarm, falls sich der Fussfesssel-Träger ihnen nähert, oder sie sich ihm unbeabsichtigt nähern. Dass man sich kurz nach erlittener Tat im Einkaufscenter der Täterin gegenübersieht, kann so verhindert werden. Man kann als Opfer so aktiv vermeiden, dass man der Täterin oder dem Täter begegnet.
Geschichte der Fussfessel – 1960 in den USA, schon 2018 in der Schweiz
Die Fussfessel wurde in den USA seit den 60iger Jahren eingeführt. Die Schweiz brauchte bloss 40 Jahre um das Konzept auch zu entdecken. Sie machte sodann von 1999 bis 2017 runde 20 Jahre lang Versuche und kam dann, rund 60 Jahre später zum gleichen Schluss wie die USA: Die Fussfessel bewährt sich, die Rückfallquote liegt bei etwa 22% und die Fussfessel zeige auch fünf Jahre nach dem Vollzugsende noch Wirkung. Seit 2018 ist Electronic Monitoring im neuen Sanktionensystem bundesweit als Strafvollzugsform in Artikel 79b StGB gesetzlich verankert. So schnell geht das in der Schweiz.
Gemeinnützige Arbeit beliebter als Fussfessel
Wesentlich beliebter als das Tragen einer Fussfessel ist das Leisten von Fronarbeit. Dabei verrichtet der Schuldige eine unbezahlte, gemeinnützige Arbeit. Er erhält dafür keine Bezahlung, aber ein halber Arbeitstag Frondienst zu 4 Stunden bringt die Delinquenten um 1 Tag näher an die neue Freiheit.

Schweiz zum Glück mit relativ wenig Gefangenen gemessen an der Bevölkerung
Die Gefangenenrate oder auch Inhaftierungsquote gibt an, welcher Anteil der Bevölkerung eines Landes sich in Haft befindet. Die Gefangenenrate in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen Ländern recht niedrig: Anfang 2025 lag sie bei 77 pro 100’000 Einwohner. Im Vergleich dazu: Im Nachbarland Österreich hingegen betrug sie 96 und in den USA sogar 550 Gefangene pro 100’000 Einwohner.
Es sind dennoch sehr viele Gefangene – der Ansatz des Bundesrates, vermehrt auf Fussfesseln zu setzen und die Straftäter überwacht weiter wohnen und arbeiten zu lassen, ist begrüssenswert und spart viel Geld.
Gefängnis Insassen nach Nationalität und Haftformen 2015 – 2025

Quelle: Der Bundesrat, 20. August 2025: Evaluation des Electronic Monitoring Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3632 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
Bilder der Fussfessel: © Geosatis
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