Bern, 30.06.2011 – Die mit der Bolognareform eingeführten Bachelor- und Mastertitel an Fachhochschulen haben sich bewährt. Die Fachhochschultitel sind international bekannt und verdeutlichen die Zuordnung der Ausbildungen zur Hochschulstufe. Dies schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Regelung von Fachhochschultiteln. Neben dem Hochschultitel dürfen Absolventinnen und Absolventen weiterhin gängige Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/in verwenden.
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung den Bericht „Titelverordnung für Fachhochschulen“ zur Kenntnis genommen und die geltende Regelung weitgehend bestätigt. Ausgangspunkt des Berichts ist die Frage, ob Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/in, Architekt/in, Sozialarbeiter/in wieder eingeführt werden sollen und ob der Titel Ingenieur/in speziell zu schützen ist. Der Bericht geht zurück auf ein Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N).
Der Bundesrat bilanziert, dass sich die heutige Titelregelung, die auf die Bolognareform zurückgeht, bewährt. Die Bachelor- und Mastertitel sind informativ: Sie geben Aufschluss über die Ausbildungsstufe, den Hochschultypus und den absolvierten Studiengang. Diploma Supplements liefern zusätzliche Informationen zu den erworbenen Qualifikationen.
Titel IngenieurIn für alle Absolvent von Fachhochschulen
Im Alltag gebräuchliche Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/in oder Sozialarbeiter/in dürfen von Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschulausbildung auch ohne gesetzliche Regelung geführt werden.
Einzige Ausnahme ist die Berufsbezeichnung Psychologe/in, deren Verwendung im Psychologieberufegesetz geregelt ist. Der Bericht weist darauf hin, dass die Berufsbezeichnung Ingenieur/in nicht in einem Hochschulgesetz geschützt werden kann, sondern dass auch dazu ein eigenes Berufsgesetz nötig wäre.
Master-Abschluss MAS wird Anerkennung entzogen
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat einzig bei Fachhochschultiteln auf der Weiterbildungsstufe (Master of Advanced Studies MAS, Executive Master of Business Administration EMBA). Diese sind jetzt noch eidgenössisch anerkannt und geschützt, durchlaufen seit 2005 aber kein Bewilligungsverfahren mehr.
Die Weiterbildungsangebote werden qualitativ und inhaltlich vom Bund nicht überprüft und auch nicht subventioniert. Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 wird der Bundesrat deshalb beantragen, die eidgenössische Anerkennung dieser Abschlüsse aufzuheben.
Quelle: Der Bundesrat