Bald Frankurt-Berlin mit SWISS fliegen? Bundesrat will mit EU über Inlandflüge innerhalb Mitgliedsländern verhandeln

Bern, 22.06.2011 – Die Schweiz will mit der EU über Inlandflüge verhandeln. Der Bundesrat hat heute ein entsprechendes Mandat verabschiedet, das nun den parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation unterbreitet wird. Das so genannte Kabotage-Recht würde Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen.

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2002 ist das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Dadurch haben Schweizer Fluggesellschaften das Recht erhalten, von der Schweiz aus jeden Punkt in der EU anzufliegen und auch Verbindungen zwischen EU-Ländern anzubieten. Einzig Flüge innerhalb eines EU-Landes (zum Beispiel auf der Strecke Frankfurt­-Berlin), auch Kabotage genannt, sind heute nicht möglich. Eine Klausel im Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die beiden Partner fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten Verhandlungen über die Ausweitung des Abkommens auf das Kabotage-Recht aufnehmen können.

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Nachdem die Schweiz seit 2007 wiederholt das Anliegen nach Verhandlungen vorgebracht hatte, erteilte der Verkehrsministerrat der EU-Kommission im Frühjahr 2011 ein entsprechendes Mandat. Eine in der Zwischenzeit auf Wunsch der EU durchgeführte Studie hatte ergeben, dass vom Kabotage-Recht kaum Auswirkungen auf den Linienverkehr zu erwarten wären und vor allem die Geschäftsfliegerei davon profitieren würde.

Der Bundesrat hat heute einen Mandatsentwurf für die Verhandlungen mit der EU über das Kabotage-Recht verabschiedet. Das Mandat steht unter dem Vorbehalt der Konsultation der Kantone sowie der Kommissionen für Verkehr und Aussenpolitik von National- und Ständerat. Die Aufnahme der Verhandlungen ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.

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