Ueli Maurer wehrt sich tapfer gegen EU – gibt es doch noch eine Einigung in letzter Minute beim Thema „Börsenäquivalenz“?

Das Bundeshaus in Bern.

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Da hatte wohl Finanzminister Ueli Maurer (SVP) kürzlich ein paar Tipps von Donald Trump über "The Art of the Deal" erhalten. Denn die EU hatte die Schweiz Ende letzten Jahres zu erpressen versucht und sachfremde Dossiers verknüpf, indem sie erliess, dass der Schweizer Börsenplatz die Berechtigung verliere EU-Aktien zu handeln, sofern sich die Schweiz nicht den fremden EU-Richtern untwerfe (Rahmenabkommen). So ein ähnliches Ultimatum kam schon in Gessler und Tells Geschichte mit dem Hut nicht gut, denn nun schlägt die Schweiz frech zurück und verkündete heute: Ab 1. Juli darf die EU ihrerseits keine Papiere der Schweiz mehr handeln. Gesslers Schuss ging wohl nach hinten los – oder können sich die Schweiz und die EU doch noch einigen und die EU nimmt ihre erfolglose Drohung zurück? 

Schweiz kämpft für Börsenäquivalenz

Die Börsenäquivalenz, die die Europäische Kommission der Schweiz für kurze Zeit befristet gewährt hatte, läuft Ende Juni 2019 aus. Um Klarheit für die Marktteilnehmer zu schaffen, informierte das Eidg. Finanzdepartement EFD heute, dass es im Fall einer Nichtverlängerung die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktivieren wird. Es besteht also immer noch ein Quantum Hoffnung, dass in letzter Minute eine Einigung erzielt wird, oder die EU ihre Drohung doch nicht wahr macht.

EU darf keine Schweizer Papiere mehr handeln wenn sie ihre Drohung wahr macht

Der Bundesrat hatte am 30. November 2018 eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur verabschiedet. Die entsprechende Verordnung sieht eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor, die Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz wird das EFD diese Schutzmassnahme gemäss Verordnung aktivieren. Konkret würde das EFD die Liste der Jurisdiktionen nach Artikel 3 Absatz 3 der entsprechenden Verordnung per 1. Juli 2019 anpassen und die EU in die Liste aufnehmen. Dies hätte zur Folge, dass Handelsplätze in der EU die Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung verlieren würden. Handelsplätzen in der EU wäre es damit ab diesem Zeitpunkt untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen.

"Handelsplätzen in der EU wäre es damit ab diesem Zeitpunkt untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen."
Eidg. Finanzdepartement

Eine Aktivierung der Schutzmassnahme in Bezug auf Handelsplätze in der EU diene einzig dazu, die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen, beteuert das Finanzdepartement.

Es bleibt immer noch ein kleines Fünkchen Hoffnung, dass sich die Schweiz und die EU doch noch in letzter Minute einigen und die EU ihre Drohung nicht wahr macht, der Schweiz die Börsenäquivalenz zu entziehen. 

Quelle: Eidg. Finanzdepartement

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