Noch beserer Schutz der Konsument: Lebensmitteln aus Japan werden strenger kontrolliert

Bern, 14.04.2011 – Am 30. März 2011 hat das Bundesamt für Gesundheit die Verordnung über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan (SR 817.026.2) erlassen. Diese

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Verordnung sieht eine Verstärkung der Kontrollen von Importen aus Japan vor.

Dabei orientiert sie sich an der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 der Europäischen Union. Am 12. April 2011 hat die EU die Höchstwerte für Iod, Caesium und Plutonium zwecks Harmonisierung mit Japan mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 tiefer angesetzt. Es drängt sich deshalb auf, die strengeren japanischen Werte auch für Importe japanischer Lebensmittel in die Schweiz zu übernehmen.

Mit dieser Änderung wird weiterhin ein hoher Konsumentenschutz garantiert und eine Harmonisierung mit der EU und Japan erreicht.

Seit Mitte März erhebt die Oberzolldirektion im Auftrag des BAG Stichproben von Lebensmitteln aus Japan. Die Proben werden in spezialisierten Labors untersucht. Nach dem Reaktorunfall in Japan sind die Direktimporte von Lebensmitteln aus Japan allerdings noch weiter zurückgegangen. Die Resultate der Radioaktivitätsmessungen werden auf der BAG Homepage veröffentlicht: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/11680/11706/11766/index.html?lang=de.

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