Das Durchschnittseinkommen der Schweizerinnen und Schweizer ist in den letzten Jahren real um 0,50 Prozent pro Jahr gestiegen, stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV fest, denn sie hat die Steuerdaten 2010 ausgewertet und mit den Daten 2003 verglichen.
Schweizer Einkommen stiegen pro Jahr um 0,5 Prozent
Das Niveau der Einkommen in der Schweiz ist zwischen 2003 und 2010 real um 0,50 Prozent pro Jahr (geometrisches Mittel) gestiegen (nominal um 1,43 % pro Jahr).
Kanton Schwyz und Obwalden mit grösstem Lohn-Wachstum
Das grösste Wachstum weisen die Kantone Schwyz (+2,19 % pro Jahr), Obwalden (+1,85 %), Zug (+1,42 %) und Basel-Stadt (+1,17 %) auf. Im Kanton Genf (?0,90 % pro Jahr) sowie den beiden Appenzell (?0,26 bzw. ?0,08 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. In den Kantonen Neuenburg (+0,05 %), Schaffhausen (+0,23 %) und St. Gallen (+0,24 %) blieben die Löhne fast stabil.
3,1 Prozent der Schweizer Haushalte mit hohem Einkommen
3,1 Prozent der Schweizer Haushalte verfügen gemäss Steuern über hohe Einkommen über 126'000 Franken, das sind Fr. 10'500 monatlich und entspricht dem Dreifachen des durchschnittlichen Einkommens. Das durchschnittliche Einkommen (Medianeinkommen) der Schweizer Haushalte beträgt Fr. 42'000 oder Fr. 3'500 pro Monat. 25,2 Prozent der Haushalte versteuern Einkommen unterhalb oder bis zur Armutsgrenze von 25'200 Franken auf (60 % des Medianeinkommens), teilt die Steuerverwaltung mit.
So wurden die Einkommen errechnet:
Betrachtet wird das Nettoeinkommen der natürlichen Personen. Es entspricht dem steuerbaren Einkommen, zu dem der Abzug für Kinder und unterstützte Personen, der Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen sowie der Zweitverdienerabzug hinzugerechnet werden. Damit der materielle Wohlstand für Haushalte verschiedener Grösse vergleichbar ist, wird das Nettoeinkommen durch einen Äquivalenzfaktor dividiert (Nettoäquivalenzeinkommen). Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Äquivalenzfaktor 1, für Verheiratete 1.5; für jedes unterstützungspflichtige Kind (minderjährig oder nicht) und jede weitere durch den Steuerpflichtigen unterstützte Person wird ein Wert von 0.3 hinzugerechnet.
Quelle: Eigenössische Steuerverwaltung ESTV