Bern, 17.06.2010 – Herausgabe von Kundendaten in den rechtskräftig entschiedenen Fällen. Das Parlament hat das revidierte UBS-Abkommen mit den USA in der Differenzbereinigung genehmigt.
Nach dem zustimmenden Entscheid des Parlaments steht einer Herausgabe der UBS-Kundendaten in den bereits rechtskräftig entschiedenen Fällen nichts mehr entgegen.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement







