Mhh, Käse! Bei diesem „Tierversuch“ lässt sich die Maus wohl gerne beobachten
Bern, 27.06.2013 – Im Jahr 2012 wurden über 55’000 Tiere weniger für Tierversuche verwendet. Die Zahl sank um 8,4 % auf 606‘434. Diese absolute Zahl mag auf den ersten Blick doch erschrecken, doch braucht man in der Schweiz auch eine Tierversuchs-Bewilligung, wenn man Tiere nur beobachten will, wie das in 78% der Tierversuche 2012 geschah. Zum Beispiel für das für die Tierzucht interessante Fress- und Fütterungsverhalten in Grossversuchen, bei denen natürlich viele Tiere beobachtet werden müssen. Für Versuche im Bereich von Kosmetika oder Kosmetika-Bestandteilen wurde auch 2012 kein einziges Tier verwendet.
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung (TschG) ist weltweit eine der fortschrittlichsten. Auch die Tierversuche sind geregelt (Art. 17 – 20, TschG). Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken ist bei den kantonalen Behörden ein Gesuch einzureichen, sonst wird die Handlung als Tierquälerei geahndet.
Nur Versuche bewilligt, für die es keine Alternative gibt
Im Gesuch müssen die Forscher begründen und belegen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, die Nachteile der Tiere während des Versuchs überwiegen. Ist dies nicht der Fall oder zweifelhaft, wird der Versuch nicht bewilligt. Die Forscher müssen zudem aufzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind.
Gesuche werden von Tierschützer und Spezialist bewilligt
Die Gesuche werden von einer kantonalen Tierversuchskommission beurteilt, die aus Spezialisten und Tierschützern besteht. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) übt die Oberaufsicht aus und hat ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen (Art. 25 und 40, TSchG).
Im Berichtsjahr wurden 947 neue kantonale Tierversuchsbewilligungen erteilt (- 6,7%), wovon 60 % mit Auflagen. Zusammen mit den Bewilligungen aus den Vorjahren waren insgesamt 3616 gültig. Acht Gesuche lehnte die kantonale Bewilligungsbehörde ab. Das BVET reichte in einem Fall Beschwerde gegen eine kantonale Bewilligung ein.
9% waren Geflügel in Fütterungsversuchen
Bei 80 % der eingesetzten Tiere handelte es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel, insbesondere Geflügel, wurden in 9 % der Fälle eingesetzt und zwar im Rahmen von Fütterungsversuchen und Studien zur tiergerechten Haltung. Weiter wurden Fische (4 %), verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere verwendet.
Knapp die Hälfte der Versuchstiere wurden 2012 an Hochschulen und Spitälern eingesetzt (+8 %). In der Grundlagenforschung ist die Zahl der verwendeten Versuchstiere leicht steigend, während in den anderen Sektoren ein Rückgang festzustellen ist.
Der grösste Teil der Tierversuche dienen nur der Beobachtung der Tiere
Die Belastungen für die Versuchstiere sind in 4 Schweregrade – von 0 bis 3 – klassiert. Bei Tierversuchen mit Schweregrad 0 werden die Tiere nicht belastet – so etwa, wenn das Verhalten von Hühnern beobachtet wird. 2012 entsprachen 78 % der durchgeführten Tierversuche einem Schweregrad 0 oder 1, das sind etwa 473’000 Tiere. Einem Schweregrad 2 entsprachen 20,1 % und nur 1,9 % einem Schweregrad 3. Das sind aber immer noch über 10’000 Tiere im Schweregrad 3. Selbst wenn diese Tiere nur zur Forschung an wirklich wichtigen Behandlungen wie der Krebsbekämpfung eingesetzt werden, muss diese Zahl unbedingt weiterhin gesenkt werden.
Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen
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