Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» will Servier- und Bar-Personal besser schützen – am 23. September wird abgestimmt

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Schutz vor Passivrauchen – ohne Qualm arbeitet es sich sicher gesünder

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Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» wird am 23. September zur Abstimmung kommen. Die Initiative will die heutige Regelung verbessern. Die Volksinitiative verlangt, dass das Rauchen in der ganzen Schweiz in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und an allen Arbeitsplätzen grundsätzlich untersagt wird. In der Gastronomie wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt, also müssten sich keine Angestellten mehr beruflich dem schädlichen Rauch aussetzen und die ungleiche Kantonale Auslegung würde vereinheitlicht.

Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen seit dem 1. Mai 2010 in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. So sind heute Spitäler, Schulen oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs in der ganzen Schweiz rauchfrei.

Doch für das Gastgewerbe sind Ausnahmen vorgesehen: Kleine Betriebe mit einer Grösse bis 80 Quadratmetern dürfen als reine Raucherbetriebe geführt werden, sofern sie gewisse Auflagen erfüllen und über eine Bewilligung der kantonalen Behörden verfügen. Auch Raucherräume (Fumoirs) sind zulässig. In diesen Raucherbetrieben müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre schriftliche Zustimmung abgeben, dass Sie sich gesundheitliche Schäden in Kauf nehmen.

Diese schriftliche Zustimmung ist denn auch der Knackpunkt, an dem sich die Geister scheiden. Darf man jemanden unterschreiben lassen, seine Gesundheit zu gefährden? Es ist natürlich klar, dass gerade in den vielen kleinen Gastrobetrieben, das Verweigern der Unterschrift die baldige Kündigung nach sich zieht, denn die Betreiber sind natürlich auf jemanden angewiesen, die die Fumoirs bedienen.

Diese Unfreiheit will die Initiative beseitigen und für klare, einheitliche Regelungen sorgen. Heute ist die Handhabe von Kanton zu Kanton unterschiedlich, 15 der 26 Kantone haben bereits strengere Vorschriften durchgesetzt, es ist im Sinne der Initiative an der Zeit, dass auch die 11 verbleibenden Kantone dem Schutz der Angestellten in Gastrobetrieben mehr Gewicht verleihen.

Denn selbst wenn Gastro-Arbeitende selber rauchen, ist es doch ein Unterschied, ob man selber gelegentlich raucht, oder von berufswegen 8 bis 10 Stunden täglich im Nikotinrauch arbeiten muss.

Das Schweizer Volk wird am 23. September über die Initiative abstimmen.

 

Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern
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