Mindestlohn-Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» ist zustande gekommen

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Bern, 09.03.2012 – Die am 23. Januar 2012 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112 712 eingereichten Unterschriften 112 301 gültig sind.

Das will die Mindestlohninitiative: 60 Prozent der Lohnabhängigen in der Schweiz sind nicht über Mindestlöhne abgesichert. Der Schutz der Löhne weist grosse Lücken auf. Nach wie vor verdienen rund 400’000 der Beschäftigten in der Schweiz weniger als 22 Fr. pro Stunde. 

Weil die Löhne in der Schweiz nur ungenügend über Mindestlöhne geschützt sind und die Möglichkeiten, die Löhne über GAV-Mindestlöhne zu schützen, begrenzt sind, hatten die SGBDelegierten 2010 die Lancierung einer Volksinitiative mit dem Titel „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ beschlossen. 

22 Franken Mindestlohn pro Stunde / 4000 Franken im Monat

Der neue Verfassungsartikel (Art. 110a neu) gibt Bund und Kantonen den Auftrag, Massnahmen zum Schutz der Löhne zu treffen. 

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Fr./h (2011). Er wird an die Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Die Kantone erhalten die Kompetenz, höhere Mindestlöhne als der nationale Mindestlohn festzulegen

Weitere Informationen unter: www.mindestlohn-initiative.ch

  

Quellen: Bundeskanzlei, Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Bild: © www.mindestlohn-initiative.ch  

 

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