Ehepartner in der Schweiz können ab dem 1. Januar 2027 wieder einen Doppelnamen tragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute, dem 21. Oktober 2026, die entsprechende Änderung im Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft gesetzt. Neu dürfen sich also Herr Ganzoni und Frau Hösli nach der Heirat Ganzoni-Hösli nennen. Dies dürfen die beiden auch ohne Bindestrich also Ganzoni Hösli schreiben. Trennen sie sich wieder, heisst Guiliano Ganzoni wieder Ganzoni, ganz ohni sein geliebtes -Hösli. Die geschiedene Rosa Hösli aber kann wählen ob sie weiterhin als Ganzoni-Hösli durch die Lande tingelt, oder aber wieder ihr ursprüngliches Hösli tragen will. Wir haben alle Details des trockenen Gesetzestextes für Sie mit weiteren Beispielen ein bisschen aufgepeppt und verständlicher gemacht:
Herr Knie und Frau Beugger?
Vor einer Heirat möchten die Verlobten den späteren gemeinsamen Namen als Ehegatten festlegen und ihren bisherigen Namen oft behalten. Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, über den Namen die Verbindung zueinander und zu den gemeinsamen Kindern sichtbar zu machen. Gemäss einer neuen Rechtsregelung, die erst gerade im Jahr 2013 in Kraft trat, waren Doppelnamen wie Knie-Beugger oder Muff-Sauser nicht mehr zulässig. Dieser Regelung hat sich aber offenbar nicht bewährt und wurde nun bloss 13 Jahre später wieder gekippt:
Ab 2027 sind Doppelnamen wieder erlaubt – Kinder tragen keine Doppelnamen
Ab 2027 können die Ehegatten in der Schweiz wieder einen Doppelnamen tragen. Neu kann der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Also Hans Vogel-Frei oder Hans Vogel Frei.
Kinder können aber weiterhin keinen Doppelnamen tragen. Dem Sohn von Lydia Gloss und Narziss Lipp bleibt also der Doppelname Goldmund Lipp-Gloss erspart.
Bestehender Name kann ab 2027 zum Doppelnamen geändert werden
Haben Sie zwischen 2013 und 2026 geheiratet und möchten einen amtlichen Doppelnamen tragen? Bereits verheiratete Personen können dem Zivilstandsamt ab 2027 erklären, dass sie künftig einen amtlichen Doppelnamen tragen wollen. Musste Annabelle Gloor zum Beispiel den Namen ihres Mannes Willhelm Reich annehmen und ihren weglassen, so dürfen sie und ihr Mann sich ab 2027 nun Annabelle & Willhelm Gloor-Reich nennen.
In Zukunft wird dann nur noch der gewählte amtliche Namen im Reisepass oder in der Identitätskarte aufgenommen, kein anderer. Wie lange die Übergangsfrist dazu sein soll, will der Bundesrat später festlegen und kommunizieren.
Quelle: Der Schweizer Bundesrat: Doppelnamen sind ab dem ersten Januar 2027 wieder möglich
Disclaimer: Die Namen und Doppelnamen sind nur theoretische Beispiele zum besseren Verständnis. Parallelen zu lebenden Individuen sind rein zufällig und nicht gewollt.








