Die Schweizer Armee und der Schweizer Zivilschutz werden modern! Das physische Dienstbüchlein wird per 1. Juni 2026 durch die Online-Lösung „Dienstmanager“ ersetzt. Und das nach 150 Jahren! Künftig werden die relevanten Informationen über den „Dienstmanager“ bereitgestellt. Der Dienstmanager ist die zentralen Plattformen zur Verwaltung des Militär- und Zivilschutzdienstes. Einen Digitalen Zwang gibt es allerdings nicht, man kann weiterhin Ausdrucke auf Papier beziehen. Wir haben alle Details zur Abschaffung vom Schweizer Dienstbüechli:
Dienstbüechli für Armee und Zivilschutz wird nach 150 Jahren abgeschafft
Das Dienstbüchlein ist in der Schweizer Armee seit rund 150 Jahren allgegenwärtig. Es diente bisher allen wackeren Schweizer Soldaten als Administrations- und Beweismittel für die Erfüllung der Militärdienstpflicht. Bereits 2018 wurde seine Ablösung durch eine Motion angestossen und vom Bundesrat beschlossen. Keine 8 Jahre später kann nun per 1. Juni 2026 die Ablösung bereits umgesetzt werden. So schnell schaffen doch nur die Helvetier in Bern 🙂
Statt Dienstbüechli nun „Online-Dienstmanager“
Mit dem neuen Dienstmanager stellt die Armee ein digitales Instrument im Internet zur Verfügung, das die bisherigen Inhalte des Dienstbüchleins abbildet und zusätzliche Funktionen bietet. Angehörige der Armee können darüber unter anderem ihre Militärkarriere bestaunen, geleistete und zukünftige Dienste sowie persönliche Daten einsehen und administrative Prozesse digital erledigen.
Ein letzter Datenabgleich vom Dienstbüechli zur Cloud
Im Zusammenhang mit der Ablösung erhalten alle Angehörigen der Armee anfangs Juni ein Schreiben mit einem persönlichen Datenauszug aus den Systemen der Militärverwaltung. Mit Hilfe dieses Ausdruck können die Daten des Dienstbüchleins einfach und schnell verglichen werden. Stimmt alles? Wurde das Dienstbüechli korrekt digitalisiert? Bei Unstimmigkeiten muss das Dienstbüchlein zur Kontrolle eingeschickt werden.
Aus für das Dienstbüechli am 1. Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu ausgestellt. Nehmt Abschied Brüder, tschüss Dienstbüechli, du alter Kamerad. Wie waren wir stolz als die Ausbildungen zum Offizier, eine ganze Militärkarriere, und später, im Zivilschutzbüchlein, vielleicht auch noch der Zivilschutzchef in Dir eingetragen wurden. Tempi passati, das Internet löst das alte Dienstbüechli ab.

Dienstbüechli muss trotzdem weiter aufbewahrt werden
Für Einträge bis zum 1. Juni bleibt das alte Dienstbüechli aber weiterhin als Beweismittel gültig und muss bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt werden. Für Einträge ab diesem Zeitpunkt gilt die Datenführung in den Systemen der Militärverwaltung als massgebend.
„Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht“ ersetzt Dienstbüechli
Als Nachweis für die Erfüllung der Militärdienstpflicht steht neu der «Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht» zur Verfügung, der jederzeit über den Dienstmanager heruntergeladen oder für Digitalmuffel über das Kundencenter der Armee bestellt werden kann.
Paper is King: Kein Digitalisierungszwang
Ein Digitalisierungszwang besteht allerdings nicht, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS mitteilt. Angehörige der Armee, die den Dienstmanager nicht nutzen möchten, können weiterhin auf analoge Prozesse, abgesehen vom Dienstbüchlein, zurückgreifen und entsprechende Unterlagen über die zuständigen Stellen beziehen. Die drucken das gewünschte auf Pergament aus und drücken es einem in die Hand.
Auch blaues Zivilschutz-Dienstbüechli wird abgelöst
Auch im Zivilschutz wird das blaue Dienstbüchlein per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) digital abgelöst. Er ist aber noch nicht ganz fertig geworden und wird noch in einer Pilotphase getestet.
Auch der Dienstmanager Zivilschutz basiert auch auf der bestehenden Plattform des Dienstmanagers der Armee. Erstaunlich, dass nicht zwei separate und zueinander unkompatible Tools entwickelt wurden, das kennt man so ja gar nicht. Die Schweizer Armee wird also doch zur besten Armee der Welt, wie Ueli das dereinst schon prophezeit hatte.
Nochmals zur Wiederholung auch für die Zivilschützer: Das Dienstbüchlein bleibt für alle Einträge bis zum 1. Juni 2026 als Beweismittel gültig und ist bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht aufzubewahren. Nicht wegwerfen!

Was kann man mit dem neuen Dienstmanager alles machen?
- Der Dienstmanager gibt Ihnen eine Übersicht über:
- vergangene und bevorstehende Dienste
- geleistete und noch zu leistende Diensttage
- Ihre militärischen Daten und Ihre militärische Karriere
- Ihre zivile Daten (Wohnadresse, Bankverbindung, Notfallkontakte)
- die wichtigsten Kontaktstellen
- die Kontaktangaben des Kommandanten
- Ihre Waffen und Instrumente
- Über den Dienstmanager können Sie:
- Ihre persönlichen Daten aktualisieren
eine Dienstverschiebung beantragen (gilt auch für die Rekrutierung) - Urlaubsgesuche einreichen
- Ausbildungsgutschrift beantragen
- das ÖV-Ticket über den SwissPass erhalten (SwissPass-Karte)
- den Urlaubspass digital vorweisen (via DIM-Wallet-App)
- den Marschbefehl digital vorweisen (via DIM-Wallet-App)
- Ihre persönlichen Daten aktualisieren
Login Dienstmanager: Hier gehts zum Dienstmanager der Schweizer Armee und des Zivilschutzes
Künftig können alle, Armeeangehörige und Zivilschützer, von einer digitalen Lösung profitieren, die jederzeit, ortsunabhängig verfügbar ist und, so die Hoffnung von BABS, die administrativen Prozesse vereinfachen soll.
FAQ: Fragen und Antworten zur Abschaffung des Dienstbüechlis
Was muss ich genau machen für das neue digitale Dienstbüechli? Was ist das Vorgehen?
Alle Angehörigen der Armee werden im Verlauf des Jahres 2026 persönlich per Brief über diese Umstellung informiert. Der Brief enthält Anleitungen und einen Ausdruck. Vergleichen Sie den Ausdruck mit Ihrem Dienstbüechli. Stimmt etwas nicht überein, senden Sie das Dienstbüechli an die entsprechende Stelle ein, damit die digitale Version angepasst werden kann oder eine Abklärung stattfindet.
Kann ich das Dienstbüechli jetzt wegwerfen?
Nein auf keinen Fall! Das Dienstbüechli ist weiterhin Beweismittel für alle Dienste bis zum 1. Juni 2026. Wenn Sie noch ein Dienstbüechli haben, muss es zwingend aufbewahrt werden. Nur neue Soldaten mit Dienstantritt nach dem 1. Juni 2026 werden dann kein Dienstbüchlein mehr haben, sondern nur noch den online Dienstmanager.
Wird mein Dienstbüchlein digitalisiert?
Antwort: Ja. Das bisherige physische Dienstbüchlein wird vollständig durch den Dienstmanager ersetzt. Alle Einträge im Dienstbüechli wurden in den online Dienstmanager übertragen. Das zumindest ist der Plan. Sollten im Dienstmanager Einträge aus dem Dienstbüechli fehlen, senden Sie dieses an die entsprechende Stelle ein. Der Online Eintrag wird dann vermutlich angepasst.
Warum ersetzt die Schweizer Armee das Dienstbüchlein durch den Dienstmanager?
Antwort: Zur Umsetzung der Motion von Nationalrat Marcel Dobler sowie zur Entlastung der Miliz und der Verwaltung. Zudem sollen damit Prozesse zeitgemäss, effizient und digital gestaltet werden.
Ab wann wird das Dienstbüechli abgelöst?
Antwort: Ab dem 1. Juni 2026 werden keine neuen Einträge mehr im physischen Dienstbüchlein vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschliesslich der Dienstmanager. Alle Angehörigen der Armee werden im Verlauf des Jahres 2026 persönlich per Brief über diese Umstellung informiert.
Ich habe mein Dienstbüechli verloren oder habe keine Ahnung wo es sein könnte
Antwort: Wenn Sie Ihr Dienstbüchlein verloren haben, hängt das weitere Vorgehen vom Zeitpunkt Ihrer Meldung ab, da die Armee derzeit auf eine rein digitale Verwaltung umstellt.
Bis zum 31. Mai 2026 ist das physische Dokument weiterhin zwingend erforderlich. Sie müssen ein Duplikat beantragen, da Sie bis zur endgültigen Systemumstellung ein offizielles Beweisdokument besitzen müssen. Dieses Duplikat wird auf Basis der aktuellen Daten aus dem Personal-Informationssystem der Armee (PISA) erstellt, wodurch frühere Differenzen bereinigt werden. Für die Bestellung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kreiskommando.
Ab dem 1. Juni 2026 ist ein physisches Duplikat nicht mehr nötig. Mit der Ablösung des papierhaften Dienstbüchleins werden Ihre Daten ausschliesslich digital im System PISA geführt. Der Nachweis über geleistete Diensttage oder Beförderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt einfach über einen digitalen Auszug aus dem System.
Ich möchte den digitalen Dienstmanager nicht verwenden, was kann ich tun?
Ein Digitalisierungszwang besteht nicht. Angehörige der Armee, die den Dienstmanager nicht nutzen möchten, können weiterhin auf analoge Prozesse, abgesehen vom Dienstbüchlein, zurückgreifen und entsprechende Unterlagen auf Papier über die zuständigen Stellen beziehen. Neu kann der «Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht» bestellt werden. Dass Sie und Ihre Dienste allerdings nun digital im System erfasst sind, dagegen können Sie nichts machen, wie es aussieht.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS „Dienstbüchlein wird per 1. Juni 2026 abgelöst“
Bilder: © Armee.ch









