Der hypothekarische Referenzzinssatz der Schweiz wurde am 31.5.2025 wieder erhoben und beträgt unverändert 1,5 Prozent. Er verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Die gute Nachricht also ist: Die Mieten steigen nicht. Die noch besser Nachricht: Die Chancen stehen gut, dass der Referenzzinssatz im September gesenkt wird.
Referenzzinssatz bleibt im Juni 2025 bei 1,5%
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 31. März 2025 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,53 Prozent auf 1,44 Prozent gesunken. Das reicht aber noch nicht für eine Senkung, dafür hätte er auf 1,37 Prozent sinken müssen.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt ab dem 3. Juni 2025 weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 4. März 2025 bei 1,5 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch für die Mieter.
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Ausser wenn Ihr Mietvertrag noch auf einem höheren Referenzzinssatz beruht als 1,5 Prozent. Das finden Sie in Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Dann können Sie eine Mietzinssenkung zum Beispiel mit diesem Formular bei Ihrem Vermieter verlangen. Das ist keine Bittstellung, sondern Sie haben das Recht auf die Anpassung an den tieferen Referenzzinssatz.
Chancen stehen gut für eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes und damit der Mieten in der Schweiz
Doch es fehlten von 1,44 auf 1,37 nur gerade 0,07 Prozentpunkte, damit es zu einer Senkung gekommen wäre. Die Chancen stehen also gut, dass der Satz bis im September diese paar Prozentkommastellen unterläuft und der Referenzzinssatz damit sinkt. Dann endlich sinken auch die Mieten in der Schweiz wieder. Ob unser Wunsch in Erfüllung geht, werden wir am 1. September 2025 erfahren.
Bundesamt für Wohnungswesen BWO legt Zinssatz fest
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert, die nächste ist für den 1. September 2025 vorgesehen.
Quelle: BWO: „Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent„